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Ratgeber Immobilien­bewertung

Entdecken Sie in unserem Ratgeber fundiertes Wissen und praktische Hinweise rund um die Immobilienbewertung. Von der Ermittlung des Marktwerts bis zu verschiedenen Bewertungsverfahren – wir zeigen Ihnen, worauf es bei erfolgreichen Immobilienentscheidungen ankommt.

Aktuelle Ratgeber-Beiträge

Abteilung II im Grundbuch lesen: Ein Leitfaden für Erben und Immobilienverkäufer

Die Abteilung II des Grundbuchs ist für Erben, Beschenkte und Immobilienverkäufer das mit Abstand wichtigste und zugleich riskanteste Kapitel der gesamten Immobiliendokumentation. Während in Abteilung I schlicht die Eigentumsverhältnisse festgehalten werden, dokumentiert die Abteilung II sämtliche Lasten, Beschränkungen und Rechte Dritter, die auf dem Grundstück ruhen. Ob lebenslanges Wohnungsrecht, wertmindernder Nießbrauch, im Alltag einschränkende Wegerechte oder ein lähmendes dingliches Vorkaufsrecht – diese Eintragungen binden den Eigentümer rechtlich und drücken den realen Verkehrswert einer Immobilie massiv nach unten. Während das Finanzamt bei Erbschaften oder Schenkungen diese unsichtbaren Wertkiller am Schreibtisch über seine pauschalen Massenbewertungsverfahren meist komplett ausblendet oder fehlerhaft bewertet, seziert ein zertifizierter Sachverständiger die Abteilung II detailliert nach den aktuellen Kriterien der ImmoWertV. Ein fundiertes Verkehrswertgutachten ist der einzig rechtssichere Weg, um den niedrigeren gemeinen Wert nach Paragraf 198 BewG nachzuweisen und die Steuerlast legal zu minimieren.

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Immobilienbewertung unter Denkmalschutz: Besonderheiten bei historischen Bauwerken

Denkmalschutz wirkt wie ein Januskopf: Strenge Auflagen treiben Sanierungskosten oft auf das Zwei- bis Dreifache normaler Baukosten, während großzügige Steuervorteile über bis zu 12 Jahre einen Großteil davon zurückholen. Das Finanzamt berücksichtigt diese Gegenrechnung bei der Erbschaftsteuer nicht – ein Gutachten kann beide Effekte nach § 198 BewG präzise gegeneinander aufrechnen.

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Das Baulastenverzeichnis: Warum der Blick in die Bauakte für Gutachter absolute Pflicht ist

Ein leeres Grundbuch bedeutet nicht automatisch ein unbelastetes Grundstück: Baulasten wie Abstandsflächen- oder Stellplatzverpflichtungen werden ausschließlich im separaten Baulastenverzeichnis der Bauaufsichtsbehörde geführt und bleiben dem Finanzamt komplett verborgen. Ein Gutachten fordert diese Auskunft aktiv an und kann darüber den steuerlichen Grundbesitzwert erheblich mindern.

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Wegerechte und Leitungsrechte: Verborgene Lasten im Grundbuch und deren Wertrelevanz

Verläuft ein Leitungsrecht mit Schutzstreifen mitten durchs Grundstück, ist der betroffene Bereich für Anbauten, Garagen oder Pools tabu – der Bodenwert dieser Fläche kann dadurch um bis zu 100 Prozent einbrechen. Das Finanzamt übersieht solche Grundbucheinträge bei der Erbschaftsteuer meist komplett; ein Gutachten macht diesen Minderwert sichtbar und kann die Steuerlast erheblich reduzieren.

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Das lebenslange Wohnungsrecht: Wertminderung fachlich fundiert herleiten

Zieht der Wohnberechtigte ins Pflegeheim, erlischt sein Recht nicht automatisch – es ruht nur, und die Wohnung bleibt für den neuen Eigentümer unverkäuflich und unvermietbar, solange keine Löschungsklausel vereinbart wurde. Ein Gutachten berechnet den Barwert des Wohnrechts über amtliche Sterbetafeln und reale Marktmieten, was oft deutlich präziser ausfällt als die pauschale Deckelung des Finanzamts.

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