
Grundschuld vs. Hypothek: Welche Rolle spielen sie (nicht) im Verkehrswertgutachten?
Eine Grundschuld im Grundbuch mindert entgegen weit verbreiteter Annahme nicht den Verkehrswert einer Immobilie – Kreditsicherheiten und Bausubstanz sind rechtlich strikt getrennt. Nur die tatsächliche Restschuld lässt sich separat als Nachlassverbindlichkeit geltend machen; ein Verkehrswertgutachten sichert zusätzlich den realen, niedrigeren Wert nach § 198 BewG ab.











