
Photovoltaik-Anlagen im Gutachten: Wertsteigerung oder steuerliche Belastung?
Eine Photovoltaikanlage steigert den Immobilienwert nicht automatisch um ihre Anschaffungskosten: Auf-Dach-Anlagen gelten rechtlich als eigenständige Betriebsvorrichtung und altern mit nur 20 bis 25 Jahren Nutzungsdauer deutlich schneller als das Gebäude. Ein Verkehrswertgutachten ermittelt den realen Zeitwert samt Wechselrichter-Verschleiß und verhindert so eine steuerliche Überbewertung.








