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Ratgeber Immobilien­bewertung

Entdecken Sie in unserem Ratgeber fundiertes Wissen und praktische Hinweise rund um die Immobilienbewertung. Von der Ermittlung des Marktwerts bis zu verschiedenen Bewertungsverfahren – wir zeigen Ihnen, worauf es bei erfolgreichen Immobilienentscheidungen ankommt.

Aktuelle Ratgeber-Beiträge

Wärmepumpe vs. Gasheizung: Wie Heizsysteme den Verkehrswert heute diktieren

Eine alte Gasheizung kostet beim Eigentümerwechsel doppelt: Sie muss binnen zwei Jahren ausgetauscht werden, und der Umstieg auf eine Wärmepumpe zieht oft teure Folgeinvestitionen wie neue Heizkörper oder Dämmung nach sich. Das Finanzamt kennt diesen „Sanierungs-Rattenschwanz“ nicht – ein Gutachten beziffert ihn exakt und senkt so den steuerlichen Grundbesitzwert.

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Asbest und Altlasten: Wertabschläge bei Immobilien der 60er und 70er Jahre

Bis zum Verbot 1993 wurde Asbest praktisch überall verbaut – von Fassadenplatten bis zu Bodenklebern – und macht Häuser der 60er/70er-Jahre zu einem verdeckten Kostenrisiko. Das Finanzamt unterstellt bei der Erbschaftsteuer einen schadstofffreien Zustand; ein Gutachten mit Laboranalyse weist die realen Sanierungskosten nach und senkt den steuerlichen Wert entsprechend.

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Der Energieausweis in der Wertermittlung: Mehr als nur ein bürokratisches Dokument

Ein Bedarfsausweis zeigt die physikalische Realität der Gebäudehülle unabhängig vom Nutzerverhalten – und steuert im Gutachten sowohl die Restnutzungsdauer als auch die Bewirtschaftungskosten mathematisch mit. Das Finanzamt fordert diesen Ausweis bei der Erbschaftsteuer erst gar nicht an; ein Gutachten nutzt ihn dagegen gezielt, um den energetischen Sanierungsstau als Wertminderung geltend zu machen.

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Sanierungsstau dokumentieren: Systematische Erfassung wertmindernder Faktoren

Ist ein Bauteil ohnehin am Ende seiner Lebensdauer, entfällt der übliche Abzug „Neu für Alt“ – die vollen Sanierungskosten schlagen dann eins zu eins als Wertminderung durch. Für ältere, unrenovierte Häuser bedeutet das: Der reale Marktwert liegt oft deutlich unter dem, was Finanzämter pauschal ansetzen, und lässt sich mit einer sauberen Kostenaufstellung nachweisen.

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