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Ratgeber Immobilien­bewertung

Entdecken Sie in unserem Ratgeber fundiertes Wissen und praktische Hinweise rund um die Immobilienbewertung. Von der Ermittlung des Marktwerts bis zu verschiedenen Bewertungsverfahren – wir zeigen Ihnen, worauf es bei erfolgreichen Immobilienentscheidungen ankommt.

Aktuelle Ratgeber-Beiträge

Schimmelbefall und Feuchtigkeitsschäden: Den Minderwert am Gebäude mathematisch berechnen

Schimmelbefall und Feuchtigkeitsschäden gehören zu den häufigsten und zugleich destruktivsten Bauschäden im Wohnungsbestand. Sie greifen nicht nur die Bausubstanz substanziell an, sondern mindern auch den Marktwert einer Immobilie drastisch. In der professionellen Wertermittlung nach der ImmoWertV müssen diese Schäden finanzmathematisch präzise als besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale (boG) hergeleitet werden. Während das Finanzamt bei Erbschaften oder Schenkungen den Wert betroffener Immobilien stur nach Aktenlage des Bewertungsgesetzes (BewG) viel zu hoch ansetzt, dokumentiert ein zertifizierter Sachverständiger das reale Schadensausmaß messtechnisch. Ein fundiertes Verkehrswertgutachten ist der einzig rechtssichere Weg, um den niedrigeren gemeinen Wert nach Paragraf 198 BewG nachzuweisen und die Steuerlast legal zu minimieren.

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Asbest und Altlasten: Wertabschläge bei Immobilien der 60er und 70er Jahre

Immobilien der 1960er und 1970er Jahre erfreuen sich aufgrund ihrer großzügigen Grundrisse und soliden Grundsubstanz großer Beliebtheit. Doch in ihrer Bausubstanz schlummert eine unsichtbare und kostspielige Gefahr: Schadstoffe wie Asbest, künstliche Mineralfasern (KMF), Teerkleber und Holzschutzmittel (PCP/Lindan). In der professionellen Wertermittlung nach der ImmoWertV führen diese Altlasten zu drastischen Wertminderungen. Während das Finanzamt bei Erbschaften oder Schenkungen den Wert solcher Objekte pauschal nach dem Bewertungsgesetz (BewG) viel zu hoch ansetzt, dokumentiert ein zertifizierter Sachverständiger die kontaminierten Bauteile fachgerecht. Ein fundiertes Verkehrswertgutachten ist der einzig rechtssichere Weg, um den niedrigeren gemeinen Wert nach Paragraf 198 BewG zu beweisen und die Steuerlast legal zu minimieren.

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Der Energieausweis in der Wertermittlung: Mehr als nur ein bürokratisches Dokument

Der Energieausweis hat sich im Zuge des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und der steigenden CO₂-Bepreisung von einem ehemals rein bürokratischen Begleitdokument zu einem zentralen Preistreiber in der Immobilienbewertung entwickelt. In den modernen Wertermittlungsverfahren nach der ImmoWertV beeinflusst die energetische Klassifizierung maßgeblich die wirtschaftliche Restnutzungsdauer, die Bewirtschaftungskosten und die Marktanpassungsfaktoren. Während Finanzämter den energetischen Zustand bei pauschalen Berechnungen meist komplett ignorieren, nutzt ein zertifizierter Sachverständiger den Energieausweis im Rahmen eines Verkehrswertgutachtens, um den realen Zustand abzubilden und den niedrigeren gemeinen Wert nach § 198 BewG rechtssicher nachzuweisen.

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Bauschäden und Baumängel: Fachgerechte Bewertung und Abschläge im Verkehrswertgutachten

Bauschäden und Baumängel sind die primären Treiber für unvorhergesehene Wertminderungen bei Immobilien. Während das Finanzamt bei pauschalen Berechnungen von einem mängelfreien Zustand ausgeht, deckt ein zertifizierter Sachverständiger beim Ortstermin alle substanziellen Defizite systematisch auf. Die exakte finanzmathematische Herleitung dieser Schäden als besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale (boG) nach der ImmoWertV ist im Rahmen eines Verkehrswertgutachtens der einzige rechtssichere Weg, um den niedrigeren gemeinen Wert nach § 198 BewG nachzuweisen und die Steuerlast drastisch zu senken.

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Energetische Modernisierung: Welche Maßnahmen steigern den Verkehrswert wirklich?

Die energetische Modernisierung ist im Zuge des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und steigender CO₂-Preise zu einem der wichtigsten Faktoren der Immobilienbewertung geworden. Nicht jede teure Maßnahme schlägt sich jedoch eins zu eins in einer Wertsteigerung nieder. Während kosmetische Upgrades oft verpuffen, führen der Austausch fossiler Heizungen, eine lückenlose Dämmung der Gebäudehülle und der Einsatz von Photovoltaik zu einer messbaren Verlängerung der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer nach der ImmoWertV. Ein zertifiziertes Verkehrswertgutachten ist der einzige Weg, um diese wertsteigernden Effekte oder den verbleibenden Sanierungsstau rechtssicher gegenüber dem Finanzamt (§ 198 BewG) oder Banken nachzuweisen.

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Sanierungsstau dokumentieren: Systematische Erfassung wertmindernder Faktoren

Ein unberücksichtigter Sanierungsstau führt bei Erbschaften, Schenkungen oder Verkäufen regelmäßig zu massiven finanziellen Verlusten, da Finanzämter und Standard-Bewertungen den Zustand von Immobilien nur pauschal nach Baujahr schätzen. Die systematische, gutachterliche Erfassung aller Baumängel, Abnutzungen und energetischen Nachrüstpflichten (GEG) über ein zertifiziertes Verkehrswertgutachten ist der einzige rechtssichere Weg, um den realen Marktwert abzubilden und die Steuerlast über die Öffnungsklausel des § 198 BewG drastisch zu senken.

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