
Wertermittlung für Versicherungszwecke: Den korrekten Neubauwert bestimmen und Unterversicherung vermeiden
Die Wertermittlung für Versicherungszwecke folgt völlig anderen Gesetzmäßigkeiten als die klassische Marktwertermittlung. Während der Verkehrswert den aktuellen Verkaufspreis am Markt abbildet, steht bei der Wohngebäudeversicherung der reale Neubauwert im Fokus. Wird dieser Wert – meist ausgedrückt über den historischen Wert 1914 – fehlerhaft oder zu niedrig berechnet, droht im Schadensfall die Existenzfalle der Unterversicherung. Ein zertifiziertes Gutachten nach den aktuellen Standards der ImmoWertV und den Richtlinien der Versicherer ist der einzig rechtssichere Weg, um den tatsächlichen Wiederaufbauwert lückenlos zu dokumentieren und Vermögensverluste effektiv zu verhindern.














