
Dämmstandards und U-Werte: Energetische Bauteile im Sachwertverfahren richtig bewerten
Die energetische Qualität der Gebäudehülle hat sich in den letzten Jahren zu einem der dominantesten Faktoren auf dem deutschen Immobilienmarkt entwickelt. Dämmstandards und Wärmedurchgangskoeffizienten – die sogenannten U-Werte – steuern nicht mehr nur die Nebenkostenabrechnung, sondern diktieren maßgeblich den Gebäudesachwert. Im Rahmen des typisierten Sachwertverfahrens nach dem Bewertungsgesetz (BewG) führt eine mangelhafte energetische Beschaffenheit (ungedämmte Außenwände, alte Fenster, morsche Dachisolierungen) zu massiven Wertminderungen, da das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bei Eigentümerwechseln drakonische Nachrüstpflichten einfordert. Während das Finanzamt bei der Ermittlung der Erbschafts- und Schenkungssteuer diese energetischen Defizite am Schreibtisch komplett ausblendet und einen mängelfreien Standard unterstellt, seziert ein zertifizierter Sachverständiger die Bausubstanz nach den aktuellen Kriterien der ImmoWertV. Ein fundiertes Verkehrswertgutachten ist das einzige rechtssichere Instrument nach Paragraf 198 BewG, um den realen, niedrigeren Marktwert zu belegen und die Steuerlast legal zu minimieren.













