
Einbringung von Immobilien in eine GmbH: Wertermittlung für steuerliche Umstrukturierungen
Die Einbringung von Immobilien in eine GmbH (oder eine Immobiliengesellschaft/Holding) ist eines der mächtigsten Instrumente der strategischen Steueroptimierung und Vermögensnachfolge für Unternehmer, Investoren und vermögende Privatpersonen. Ziel solcher Umstrukturierungen ist es meist, von dem stark reduzierten Steuersatz für Mieterträge (ca. 15 % statt des privaten Spitzensteuersatzes von bis zu 45 %) oder von den Vorteilen einer steuerbegünstigten Veräußerung im Holding-Modell zu profitieren. Was in der Theorie nach einem rein formalen Akt klingt, entpuppt sich vor dem Finanzamt jedoch als hochgradig explosives steuerliches Minenfeld. Die Steuerbehörden fordern für den Übertragungsvorgang zwingend die Ermittlung des sogenannten „gemeinen Werts“. Da das Finanzamt diesen Wert standardmäßig über stark vereinfachte, pauschale Massenbewertungsverfahren des Bewertungsgesetzes (BewG) viel zu hoch ansetzt, droht der gesamte Steuervorteil durch verdeckte Gewinnausschüttungen oder ungeahnte Ertragsteuerlasten vernichtet zu werden. Ein zertifiziertes Verkehrswertgutachten nach den Kriterien der ImmoWertV ist das einzige rechtssichere Instrument nach Paragraf 198 BewG, um den realen, niedrigeren Marktwert nachzuweisen und die steuerliche Umstrukturierung auf ein absolut sicheres Fundament zu stellen.






