
Bauschäden und Baumängel: Fachgerechte Bewertung und Abschläge im Verkehrswertgutachten
Bauschäden und Baumängel sind die primären Treiber für unvorhergesehene Wertminderungen bei Immobilien. Während das Finanzamt bei pauschalen Berechnungen von einem mängelfreien Zustand ausgeht, deckt ein zertifizierter Sachverständiger beim Ortstermin alle substanziellen Defizite systematisch auf. Die exakte finanzmathematische Herleitung dieser Schäden als besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale (boG) nach der ImmoWertV ist im Rahmen eines Verkehrswertgutachtens der einzige rechtssichere Weg, um den niedrigeren gemeinen Wert nach § 198 BewG nachzuweisen und die Steuerlast drastisch zu senken.













