
Der Energieausweis in der Wertermittlung: Mehr als nur ein bürokratisches Dokument
Ein Bedarfsausweis zeigt die physikalische Realität der Gebäudehülle unabhängig vom Nutzerverhalten – und steuert im Gutachten sowohl die Restnutzungsdauer als auch die Bewirtschaftungskosten mathematisch mit. Das Finanzamt fordert diesen Ausweis bei der Erbschaftsteuer erst gar nicht an; ein Gutachten nutzt ihn dagegen gezielt, um den energetischen Sanierungsstau als Wertminderung geltend zu machen.













