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Residualwertverfahren: Grundstückspreise für Projektentwickler und Bauträger richtig kalkulieren

Das Residualwertverfahren (auch Bauträgerverfahren oder Investitionsanalyse genannt) ist das wichtigste finanzmathematische Werkzeug für Projektentwickler, Bauträger und Investoren, um den maximal tragbaren Grundstückskaufpreis für ein geplantes Bauvorhaben zu ermitteln. Da Grundstücke in begehrten Lagen ein rares Gut sind, versagt das klassische Vergleichswertverfahren bei der Preisfindung für Konversionsflächen oder Baulücken meist völlig. Das Residualwertverfahren blickt stattdessen in die Zukunft: Es leitet den Bodenwert als „Residuum“ (Restwert) aus dem prognostizierten Verkaufserlös des fertigen Bauprojekts abzüglich aller Planungs-, Bau- und Finanzierungskosten sowie des Bauträgergewinns her. Ein nach den Kriterien der ImmoWertV erstelltes Verkehrswertgutachten schützt Bauträger vor existenziellen Fehlkalkulationen und dient beim Finanzamt als anerkannter Hebel nach Paragraf 198 BewG, um Überbewertungen bei unbebauten oder mindergenutzten Grundstücken abzuwehren.

Inhaltsverzeichnis

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

  • Das mathematische Residuum: Der zulässige Wert des Grundstücks wird ermittelt, indem von den erwarteten Gesamteinnahmen des fertigen Projekts alle Gestehungskosten und der Unternehmergewinn abgezogen werden.
  • Die Zukunftsperspektive: Im Gegensatz zu den rückwärtsgewandten Standardverfahren bewertet diese Methode das ungenutzte oder unternutzte wirtschaftliche Potenzial eines Grundstücks.
  • Das Gesetz der Modellkonformität: Ein Sachverständiger muss bei der Ableitung der Parameter strikt die Kriterien der aktuellen ImmoWertV einhalten, damit das Gutachten von Banken und Behörden anerkannt wird.
  • Steuerliche Abwehrkraft: Das Finanzamt bewertet unbebaute Grundstücke oft stur nach veralteten Bodenrichtwerten. Ein residuales Gutachtennach Paragraf 198 BewG weist den realen, geringeren Wert bei komplexen Baulücken rechtssicher nach.

Auf dem hart umkämpften deutschen Immobilienmarkt der Gegenwart gleicht die Suche nach bezahlbarem und bebaubarem Grund und Boden für Bauträger und Projektentwickler der sprichwörtlichen Suche nach der Nadel im Heuhaufen. Die Zeiten, in denen voll erschlossene, quadratische und mängelfreie Grundstücke in urbanen Zentren in Hülle und Fülle zur Verfügung standen, sind seit Jahrzehnten vorbei. Projektentwickler müssen heute kreativ werden: Sie aktivieren innerstädtische Baulücken, kaufen sanierungsbedürftige Altbauten zum Zwecke des Abrisses und der Nachverdichtung (Konversionsflächen) oder entwickeln ehemalige Gewerbeareale zu modernen Wohnquartieren. Bei all diesen Projekten stehen die Verantwortlichen bereits vor dem ersten Spatenstich vor einer existenziellen Frage: Welchen Kaufpreis darf ich für das rohe Grundstück maximal bezahlen, damit das Projekt am Ende profitabel ist und nicht in der Insolvenz endet?

Wer sich bei dieser Kalkulation ausschließlich auf das klassische Vergleichswertverfahren oder die veröffentlichten Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses verlässt, agiert wirtschaftlich fahrlässig. Bodenrichtwerte sind historische Durchschnittswerte bereits realisierter Verkäufe der Vergangenheit. Sie bilden die spezifischen Besonderheiten einer komplexen Projektentwicklung – wie langwierige Bebauungsplanverfahren, teure Altlastensanierungen, drakonische behördliche Auflagen zur Schaffung von gefördertem Wohnraum oder schwierige Gründungsverhältnisse des Bodens – in keinster Weise ab. Hier schlägt die Stunde des Residualwertverfahrens. Als hochentwickeltes finanzmathematisches Investitionsmodell ist es das einzige Verfahren, das den Wert eines Grundstücks nicht aus seiner Vergangenheit, sondern konsequent aus seinem zukünftigen, maximalen Potenzial herleitet.

Besonders brisant und teuer wird diese Thematik, wenn ein solches Entwicklungsgrundstück im Rahmen einer Erbschaft oder Schenkung auf die nächste Generation übertragen wird oder Teil einer vorweggenommenen Erbfolge ist. Das zuständige Finanzamt bewertet unbebaute oder mindergenutzte Grundstücke standardmäßig vollkommen stur und schematisch nach dem Bewertungsgesetz (BewG), indem es die Grundstücksfläche einfach mit dem pauschalen Bodenrichtwert multipliziert. Dass auf dem Grundstück jedoch immense Abrisskosten lasten oder das Baurecht eine wirtschaftliche Nutzung stark einschränkt, wird vom Schreibtisch der Finanzbeamten komplett ignoriert. Das Resultat ist eine massive steuerliche Überbewertung. In diesem Beitrag sezieren wir die mathematische Systematik des Residualwertverfahrens, legen die Phasen der Projektkalkulation offen und zeigen Ihnen, wie Sie mit einem unabhängigen Verkehrswertgutachten sowohl Ihre Investition absichern als auch Ihre Steuerlast rechtssicher minimieren.

Die mathematische Philosophie des Verfahrens: Der Blick in die Zukunft

Die logische Grundidee des Residualwertverfahrens ist bestechend einfach und spiegelt die reale Denkweise eines jeden Bauträgers wider. Ein Grundstück hat für einen Entwickler keinen emotionalen Selbstzweck – sein Wert bemisst sich ausschließlich nach dem Ertrag, der durch die zukünftige Bebauung erwirtschaftet werden kann. Der Bodenwert ist somit keine feste, isolierte Größe, sondern das mathematische „Residuum“ (der Restwert), der übrig bleibt, wenn man von den erwarteten Gesamteinnahmen des Projekts alle Kosten abzieht.

Das methodische Verfahren simuliert gedanklich die vollständige Durchführung des Bauvorhabens und stellt eine detaillierte Einnahmen-Ausgaben-Rechnung auf. Die fundamentale mathematische Grundformel lautet:

$$\text{Maximaler Grundstückswert (Residuum)} =

Voraussichtlicher Verkaufserlös (Marktwert des fertigen Objekts)Gesamte ProjektentwicklungskostenUnternehmergewinn\text{Voraussichtlicher Verkaufserlös (Marktwert des fertigen Objekts)} – \text{Gesamte Projektentwicklungskosten} – \text{Unternehmergewinn}

Fällt das mathematische Ergebnis (der Residualwert) niedriger aus als der vom Verkäufer geforderte Grundstückspreis, weiß der Bauträger sofort, dass das Projekt bei den aktuellen Rahmenbedingungen unrentabel ist. Er muss entweder den Kaufpreis nachverhandeln oder vom Projekt Abstand nehmen.

Die vier Kernphasen der residualen Kalkulation im Detail

Ein zertifizierter Sachverständiger (beispielsweise nach DIN EN ISO/IEC 17024 oder DEKRA-qualifiziert) baut das Residualwertverfahren im Gutachten in vier streng aufeinander aufbauenden Berechnungsstufen auf:

1. Die Ermittlung des „Gross Development Value“ (Der Endverkaufswert)

Am Anfang steht die detaillierte Marktanalyse. Der Gutachter ermittelt, welche fiktive Bebauung auf dem Grundstück rechtlich zulässig und wirtschaftlich optimal ist (Best-and-Highest-Use-Prinzip) – beispielsweise ein modernes Mehrfamilienhaus mit 12 Eigentumswohnungen und einer Gesamtwohnfläche von 1.000 Quadratmetern. Auf Basis aktueller Vergleichswerte regionaler Marktberichte berechnet er den voraussichtlichen Verkaufserlös der fertigen Einheiten am zukünftigen Markt. Dieser Gesamterlös bildet die finanzielle Ausgangsbasis (Gross Development Value).

2. Die exakte Bezifferung der Gestehungskosten (Die Projektkosten)

In dieser Phase werden alle Kostenblöcke, die bis zur vollständigen Fertigstellung des Projekts anfallen, penibel kalkuliert. Hierzu nutzt der Sachverständige regionalisierte Baukostendatenbanken wie den BKI (Baukosteninformationszentrum) und passt die Werte über Baupreisindizes an den aktuellen Stichtag an. Zu den Projektkosten gehören:

  • Die reinen Baukonstruktionskosten: Rohbau, Ausbau, Haustechnik und Außenanlagen.
  • Die unumgänglichen Baunebenkosten: Architekten- und Ingenieurhonorare nach der HOAI, Statiker, Bodengutachter, Baugenehmigungsgebühren und Vermessungskosten.
  • Die bauvorbereitenden Kosten: Abrisskosten für bestehende Altbauten, Altlastensanierung (z. B. Bodenaustausch bei Kontaminationen) und Erschließungskosten.

3. Die Kalkulation der Finanzierungskosten und der Projektlaufzeit

Ein Bauträger setzt für die Durchführung eines Millionenprojekts erhebliche Summen an Fremdkapital ein. Da zwischen dem Kauf des Grundstücks und dem Verkauf der letzten Wohnung meist zwei bis drei Jahre vergehen (Projektlaufzeit), müssen die anfallenden Bauzinsen, Bereitstellungszinsen und Bankgebühren mathematisch exakt über die Zeitachse hochgerechnet und als Kostenblock eingepreist werden.

4. Der Abzug des Unternehmergewinns (Wagnis und Gewinn)

Kein Bauträger geht in ein risikoreiches Bauprojekt, um am Ende lediglich eine „schwarze Null“ zu schreiben. Für das unternehmerische Risiko (Bauzeitverzögerungen, Vertriebsrisiko, unerwartete Preissteigerungen) muss ein angemessener Gewinnanteil einbezogen werden. In der Gutachterpraxis wird hierfür standardmäßig ein Abschlag von 15 bis 25 Prozent der gesamten Gestehungskosten als „Unternehmergewinn und Wagnis“ (Developer’s Profit) angesetzt.

Nachdem all diese Kostenblöcke vom erwarteten Endverkaufswert abgezogen wurden, liefert das mathematische Residuum den unparteilichen, marktkonformen Wert des nackten Bodens.

Das unkalkulierbare Risiko: Warum das Finanzamt bei Entwicklungsgrundstücken blind ist

Die immense praktische Relevanz des Residualwertverfahrens betrifft Eigentümer keineswegs nur bei wirtschaftlichen Transaktionen, sondern mit voller Härte im Steuerrecht – namentlich nach einem Erbfall oder bei einer Schenkung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge. Die Finanzbehörden sind gesetzlich verpflichtet, den Grundbesitzwert einer Immobilie festzustellen, um die Erbschafts- oder Schenkungssteuer festzusetzen. Hierzu nutzen die Beamten die stark vereinfachten, standardisierten Massenbewertungsverfahren des Bewertungsgesetzes (BewG).

Handelt es sich um ein unbebautes Grundstück, eine Baulücke oder ein Grundstück mit einem völlig maroden, wirtschaftlich wertlosen Altgebäude (Abbruchobjekt), kennt das Finanzamt in seiner Software nur einen einzigen Rechenschritt: Es multipliziert die Grundstücksfläche stur mit dem offiziellen Bodenrichtwert des Gutachterausschusses (§ 179 BewG).

Das Problem an dieser rein bürokratischen Schreibtisch-Praxis: Das Finanzamt berücksichtigt keinerlei individuelle Projekthemnisse. Dass auf dem Grundstück ein alter Gewerbebetrieb steht, dessen Abriss 80.000 Euro kostet, dass der Boden mit Schwermetallen belastet ist (Sanierungsaufwand: 120.000 Euro) oder dass die städtische Satzung vorschreibt, dass die Hälfte der Neubaufläche als günstiger sozial geförderter Wohnraum errichtet werden muss (was die zukünftigen Verkaufserlöse drastisch mindert), bleibt für den Fiskus vollkommen unsichtbar. Sie erhalten eine künstlich aufgeblähte Steuerrechnung für ein scheinbar fehlerfreies Luxus-Grundstück.

Der Ausweg über die Öffnungsklausel des Paragrafen 198 BewG

Sie müssen diese steuerliche Übervorteilung durch die Behörden jedoch nicht tatenlos akzeptieren. Der Gesetzgeber hat zum Schutz der Steuerzahler mit dem Paragrafen 198 BewG eine fundamentale Öffnungsklausel geschaffen. Diese Vorschrift besagt unmissverständlich: Weist der Steuerpflichtige durch ein qualifiziertes Gutachten nach, dass der tatsächliche Verkehrswert (der gemeine Wert) die Immobilie am Stichtag niedriger ist als der von der Behörde pauschal berechnete Wert, ist der niedrigere Wert zwingend für die Steuerberechnung anzusetzen.

Ein formelles, methodisch fehlerfreies und von einem zertifizierten Sachverständigen erstelltes Erbschaftsgutachten ist in diesem Szenario Ihr einzig rechtssicheres Beweismittel. Im Rahmen eines solchen Mandats nutzen wir das Residualwertverfahren, um die realen wirtschaftlichen Lasten des Grundstücks finanzmathematisch unanfechtbar offenzulegen.

Egal ob wir für Sie ein Gutachtenan unserem Kanzleistandort in Neuss, in der benachbarten Landeshauptstadt Düsseldorf oder direkt vor unserer Haustür in Kaarst erstellen – wir brechen die pauschalen Annahmen des Finanzamtes auf, machen den realen Entwicklungsaufwand sichtbar und drücken Ihre Steuerlast nachweislich nach unten. Wer sich vorab allgemein über unsere transparenten Honorarstrukturen für solche hochkomplexen Sonderbewertungen informieren möchte, findet detaillierte Einblicke auf unserer zentralen Seite Preise.

Ein detailliertes Praxisbeispiel aus der Sachverständigenkanzlei

Wie massiv sich der Einsatz des Residualwertverfahrens über ein professionelles Sachverständigengutachten in barer Münze für Sie auszahlt, verdeutlicht das folgende realitätsnahe Fallbeispiel aus unserem Büro im Rhein-Kreis Neuss.

Der Ausgangssachverhalt:

Ein Sohn erbt von seinem Vater ein ungenutztes, innerstädtisches Grundstück (Fläche: 1.000 qm) in einer guten Wohnlage im Raum Kaarst. Auf dem Grundstück steht noch eine alte, baufällige Lagerhalle aus den 1950er Jahren. Der offizielle Bodenrichtwert für voll erschlossenes Bauland liegt in diesem Bereich bei hohen 600 Euro pro Quadratmeter. Was das Finanzamt nicht weiß: Der Boden unter der Halle ist durch alte Ölrückstände kontaminiert. Der Sohn ist Alleinerbe und verfügt über einen persönlichen Steuerfreibetrag von 400.000 Euro (Steuerklasse I).

1. Die pauschale Festsetzung durch das Finanzamt (Ohne residuale Prüfung):

Das Finanzamt bewertet das Grundstück stur nach Paragraf 179 BewG als unbebautes Bauland und ignoriert den Zustand der Halle sowie die Altlasten vollständig:

  • Vom Finanzamt festgestellter Grundbesitzwert:1.000 qm×600 €=𝟔𝟎𝟎.𝟎𝟎𝟎 €1.000\text{ qm} \times 600\text{ \euro} = \mathbf{600.000\text{ \euro}}
  • Abzug des persönlichen Freibetrags des Sohnes: – 400.000 €
  • Zu versteuerndes Erbe: 200.000 €
  • Daraus resultierende Erbschaftssteuer (Steuerklasse I, 11 %): 22.000 €

2. Die exakte Wertermittlung durch den MV-Immobilienbewertung-Gutachter nach § 198 BewG:

Der Erbe legt fristgerecht Einspruch gegen den Bescheid ein und beauftragt unser Büro. Unser zertifizierter Sachverständiger führt eine umfassende Projektanalyse durch. Eine fiktive, rechtlich zulässige Neubauplanung ergibt die Möglichkeit zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 800 qm Wohnfläche. Der Gutachter rechnet das Residualwertverfahren exakt nach den Standards der ImmoWertV durch:

  • Erwarteter Endverkaufserlös des fertigen Neubaus (800 qm mal 4.500 €): 3.600.000 €
  • Abzug der regulären Bau- und Nebenkosten (nach BKI-Index): – 2.800.000 €
  • Abzug für den Unternehmergewinn und das Wagnis (20 %): – 400.000 €
  • Sonderabzug für den unberücksichtigten Rückbau der Lagerhalle: – 50.000 €
  • Sonderabzug für die nachgewiesene Altlastensanierung (Bodenaustausch): – 70.000 €

Nach Abzug aller Gestehungskosten und der spezifischen Grundstückslasten liefert das mathematische Residuum den realen, marktkonformen Verkehrswert des Bodens: 280.000 Euro. Die pauschale Schätzung des Finanzamtes war um stolze 320.000 Euro überhöht!

Das finale steuerliche Ergebnis nach Einreichung des Gutachtens:

Da der gutachterlich bewiesene reale Verkehrswert mit 280.000 Euro nun deutlich unter dem persönlichen Steuerfreibetrag des Sohnes (400.000 Euro) liegt, fällt die geforderte Erbschaftssteuer vollständig auf exakt 0 Euro zurück!

Die grandiose Bilanz: Allein durch den methodischen Nachweis des realen Grundstückswerts mittels Residualwertverfahren stürzt der Steuerwert in sich zusammen. Der Erbe spart direkt 22.000 Euro an Erbschaftssteuer! Dieses gesparte Geld verbleibt zu 100 Prozent in seiner privaten Tasche und kann nun bei einer späteren tatsächlichen Entwicklung des Grundstücks als wichtiges Eigenkapital eingesetzt werden. Häufige Fragen zu den baurechtlichen Planungssimulationen, den einzuhaltenden Fristen bei den Finanzbehörden oder den erforderlichen Nachweisen beantworten wir Ihnen zudem übersichtlich in unseren FAQ.

Welche Unterlagen benötigt der Gutachter für das Residualwertverfahren?

Damit der Sachverständige die zukünftigen Einnahmen und Ausgaben absolut unanfechtbar und rechtssicher gegenüber den Behörden und Banken herleiten kann, sollten Eigentümer und Bauträger im Vorfeld des Ortstermins folgende Unterlagen bereitlegen:

  • Der aktuelle Auszug aus dem Liegenschaftskataster: Amtliche Flurkarte zur exakten Bestimmung der Grundstücksgeometrie und der Grenzen.
  • Auszüge aus dem Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan: Dokumente der Stadtplanung zur Verifizierung des maximal zulässigen Baurechts (z. B. Angabe der Geschossflächenzahl / GFZ und der Grundflächenzahl / GRZ).
  • Vorhandene Bodengutachten oder Altlastenberichte: Schriftliche Nachweise über eventuelle Kontaminationen oder schwierige geologische Gründungsverhältnisse, die Sonderkosten verursachen.
  • Historische Bauunterlagen des Altbestands: Pläne und Kubaturberechnungen der bestehenden Gebäude zur exakten Kalkulation der anfallenden Abriss- und Entsorgungskosten.

Fazit: Sichern Sie Ihre Investitionen und steuerlichen Rechte mit Sachverstand

Das Residualwertverfahren ist das unbestrittene Instrument der Wahl, wenn es um die qualifizierte Bewertung von Entwicklungsgrundstücken, Baulücken und Konversionsflächen geht. Für Bauträger und Projektentwickler bildet es das unverzichtbare mathematische Schutzschild vor existenziellen Fehlkäufen und wirtschaftlichen Fehlkalkulationen. Im Kontext des Steuerrechts mutiert dieses zukunftsorientierte Verfahren zu Ihrem schärfsten Hebel, um die realitätsfernen, pauschalen Überbewertungen der Finanzämter im Erbfall oder bei einer Schenkung erfolgreich und legal auszuhebeln.

Überlassen Sie den Wert Ihres wertvollen Grundbesitzes oder familiären Erbes nicht den starren, ungenauen Rastern behördlicher EDV-Programme. Die DEKRA-zertifizierten Sachverständigen von MV-Immobilienbewertung besitzen die spezifische finanzmathematische und baurechtliche Expertise, um komplexe Grundstücke absolut rechtssicher, gerichtsfest und modellkonform nach den aktuellen Bundesstandards der ImmoWertV zu bewerten. Wir simulieren das optimale Baurecht, kalkulieren jeden Abriss- und Sanierungsaufwand ungeschminkt und überführen diese harten Fakten in ein absolut unangreifbares Verkehrswertgutachten. So schützen Sie Ihre Investitionen, sichern Ihr gutes Recht und senken Ihre Steuerlast nachweislich um signifikante Beträge.

Für ein persönliches, absolut vertrauliches und für Sie vollkommen kostenfreies Erstgespräch bezüglich der residualen Bewertung Ihres Grundstücks stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Nutzen Sie hierfür einfach direkt unsere Seite Kontakt oder besuchen Sie unser Sachverständigenbüro online unter der zentralen Webadresse www.mv-immobilienbewertung.de.

👉 [Lassen Sie die pauschale Bodenrichtwert-Schätzung des Finanzamtes bei Entwicklungsgrundstücken nicht zu Ihrer Steuerfalle werden! Kontaktieren Sie uns jetzt auf www.mv-immobilienbewertung.de und lassen Sie den realen, durch Projektkosten und Altlasten geminderten Wert Ihres Grundstücks rechtssicher und finanzamtskonform nachweisen – damit Ihr Vermögen optimal geschützt bleibt!]

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