
Das Typisierte Ertragswertverfahren des Finanzamts: Teure Fehlerquellen für Vermieter
Das typisierte Ertragswertverfahren ist das standardisierte Rechenwerkzeug der Finanzverwaltung, um den steuerlichen Grundbesitzwert von vermieteten Immobilien (wie Mehrfamilienhäusern oder Wohn- und Geschäftshäusern) für die Erbschafts- und Schenkungssteuer festzusetzen. Im Gegensatz zum marktgerechten Ertragswertverfahren nach der ImmoWertV arbeitet das Finanzamt jedoch mit starren, gesetzlich vorgegebenen Pauschalen. Reale Bewirtschaftungskosten, tatsächlicher Sanierungsstau, struktureller Leerstand oder individuelle Baumängel werden bei dieser Schreibtisch-Berechnung vollständig ignoriert. Für Vermieter und Erben führt diese Typisierung fast immer zu einer drastischen, künstlichen Überbewertung. Ein zertifiziertes Verkehrswertgutachten ist der einzig rechtssichere Weg, um den niedrigeren gemeinen Wert nach Paragraf 198 BewG nachzuweisen und die drohende Steuerlast legal zu minimieren.






