
Asbest und Altlasten: Wertabschläge bei Immobilien der 60er und 70er Jahre
Immobilien der 1960er und 1970er Jahre erfreuen sich aufgrund ihrer großzügigen Grundrisse und soliden Grundsubstanz großer Beliebtheit. Doch in ihrer Bausubstanz schlummert eine unsichtbare und kostspielige Gefahr: Schadstoffe wie Asbest, künstliche Mineralfasern (KMF), Teerkleber und Holzschutzmittel (PCP/Lindan). In der professionellen Wertermittlung nach der ImmoWertV führen diese Altlasten zu drastischen Wertminderungen. Während das Finanzamt bei Erbschaften oder Schenkungen den Wert solcher Objekte pauschal nach dem Bewertungsgesetz (BewG) viel zu hoch ansetzt, dokumentiert ein zertifizierter Sachverständiger die kontaminierten Bauteile fachgerecht. Ein fundiertes Verkehrswertgutachten ist der einzig rechtssichere Weg, um den niedrigeren gemeinen Wert nach Paragraf 198 BewG zu beweisen und die Steuerlast legal zu minimieren.
