
Immobilienbewertung unter Denkmalschutz: Besonderheiten bei historischen Bauwerken
Die Immobilienbewertung von denkmalgeschützten Objekten gehört zu den anspruchsvollsten Disziplinen der Sachverständigenpraxis. Historische Bauwerke vereinen architektonischen Charme und steuerliche Sonderabschreibungen (Denkmal-AfA) mit extremen Instandhaltungspflichten, strengen Auflagen der Unteren Denkmalbehörde und einer eingeschränkten Marktfähigkeit. Während Finanzämter den Wert solcher Unikate bei der pauschalen Steuerermittlung oft drastisch überschätzen, bricht ein zertifizierter Sachverständiger die realen wirtschaftlichen Lasten finanzmathematisch exakt nach der ImmoWertV herunter. Ein solches Verkehrswertgutachten ist das einzige rechtssichere Instrument, um den niedrigeren gemeinen Wert nach § 198 BewG nachzuweisen.