
Das lebenslange Wohnungsrecht: Wertminderung fachlich fundiert herleiten
Zieht der Wohnberechtigte ins Pflegeheim, erlischt sein Recht nicht automatisch – es ruht nur, und die Wohnung bleibt für den neuen Eigentümer unverkäuflich und unvermietbar, solange keine Löschungsklausel vereinbart wurde. Ein Gutachten berechnet den Barwert des Wohnrechts über amtliche Sterbetafeln und reale Marktmieten, was oft deutlich präziser ausfällt als die pauschale Deckelung des Finanzamts.