Das Hausgeld ist der monatliche Betrag, den jeder Eigentümer einer Eigentumswohnung an die Wohnungseigentümergemeinschaft zahlt. Damit werden die laufenden Kosten des Gebäudes bezahlt, etwa Heizung, Versicherung, Hausmeister und Verwaltung, und die Erhaltungsrücklage angespart. Die Höhe legen die Eigentümer jedes Jahr auf Grundlage des Wirtschaftsplans fest.
Woraus setzt sich das Hausgeld zusammen?
Das Hausgeld deckt alle Kosten, die für das Gemeinschaftseigentum und die gemeinsame Bewirtschaftung anfallen. Ein vereinfachtes Beispiel für eine 80 m² große Wohnung:
| Kostenposition | Monatlich (Beispiel) |
|---|---|
| Heizung und Warmwasser | 110 € |
| Wasser, Abwasser, Müllabfuhr | 45 € |
| Hausmeister, Treppenhausreinigung, Gartenpflege | 40 € |
| Gebäudeversicherung, Allgemeinstrom | 25 € |
| Verwaltervergütung | 30 € |
| Zuführung zur Erhaltungsrücklage | 70 € |
| Hausgeld gesamt | 320 € |
Die Beträge sind frei gewählt und schwanken in der Praxis stark, je nach Alter und Ausstattung des Gebäudes, etwa mit Aufzug oder Tiefgarage. Nicht im Hausgeld enthalten ist die Grundsteuer. Sie wird für jede Wohnung einzeln festgesetzt und vom Eigentümer direkt an die Gemeinde gezahlt.
Wie wird das Hausgeld verteilt?
Nach § 28 WEG beschließen die Eigentümer jedes Jahr die Vorschüsse auf Grundlage eines Wirtschaftsplans. Wie die Kosten auf die einzelnen Wohnungen verteilt werden, ergibt sich aus Gesetz, Gemeinschaftsordnung und Beschlüssen:
- Nach Miteigentumsanteilen: zum Beispiel Versicherung, Instandhaltung und Rücklage
- Nach Verbrauch: Heizung und Warmwasser zu 50 bis 70 % nach der Heizkostenverordnung, oft auch Wasser
- Pro Wohnung: häufig die Verwaltervergütung
Nach Ablauf des Jahres erstellt die Verwaltung die Jahresabrechnung. Waren die Vorschüsse zu hoch, gibt es eine Gutschrift, waren sie zu niedrig, wird eine Nachzahlung fällig.
Welcher Teil kann auf Mieter umgelegt werden?
Vermieter dürfen nur die Betriebskosten auf ihre Mieter umlegen, etwa Heizung, Wasser, Müllabfuhr, Hausmeister, Reinigung und Gebäudeversicherung. Nicht umlagefähig sind:
- Verwaltervergütung
- Kosten für Instandhaltung und Reparaturen
- Zuführung zur Erhaltungsrücklage
Diesen Teil trägt der Vermieter selbst. Für die Rendite einer vermieteten Wohnung ist deshalb nicht das gesamte Hausgeld entscheidend, sondern der nicht umlagefähige Anteil.
Bedeutung für den Wert einer Eigentumswohnung
- Hohes Hausgeld: Es belastet Eigennutzer und senkt die Rendite von Kapitalanlegern. Das kann den Preis einer Wohnung drücken.
- Auffällig niedriges Hausgeld: Es ist nicht automatisch ein Vorteil. Oft wird dann zu wenig in die Erhaltungsrücklage eingezahlt, und bei der nächsten größeren Reparatur droht eine Sonderumlage.
- Bewirtschaftungskosten: Im Ertragswertverfahren setzen Sachverständige dafür Modellwerte an, nicht das tatsächliche Hausgeld. Liegt das Hausgeld dauerhaft deutlich darüber, etwa wegen hoher Verwaltungs- oder Instandhaltungskosten, wird das zusätzlich als Besonderheit berücksichtigt.
Vor dem Kauf einer Eigentumswohnung sollten Sie deshalb nicht nur auf die Höhe des Hausgelds achten, sondern auch darauf, ob es zum Zustand des Gebäudes passt. Eine Kaufberatung verbindet beides: den Blick auf Wirtschaftsplan, Rücklage und Protokolle mit der Begutachtung vor Ort.
Häufige Fragen zum Hausgeld
Ist das Hausgeld dasselbe wie die Nebenkosten?
Nicht ganz. Das Hausgeld enthält neben den Betriebskosten auch Verwaltung, Instandhaltung und die Erhaltungsrücklage. Die Nebenkosten im Mietrecht umfassen nur den umlagefähigen Teil.
Ab wann muss der Käufer einer Wohnung Hausgeld zahlen?
Gegenüber der Gemeinschaft ab der Eintragung als Eigentümer im Grundbuch. Im Kaufvertrag wird aber meist vereinbart, dass der Käufer die Kosten intern schon ab der Übergabe trägt.
Kann ich das Hausgeld von der Steuer absetzen?
Als Vermieter ja, als Werbungskosten. Die Zahlungen in die Erhaltungsrücklage allerdings erst, wenn die Gemeinschaft das Geld tatsächlich für Erhaltungsmaßnahmen ausgibt. Selbstnutzer können einzelne Anteile, etwa für Hausmeister oder Reinigung, als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen.