Der Grundstücksmarktbericht ist die jährliche Veröffentlichung eines Gutachterausschusses über den Immobilienmarkt in seinem Gebiet. Er beruht auf den tatsächlich gezahlten Kaufpreisen aus der Kaufpreissammlung und enthält Preisentwicklungen, Umsatzzahlen und die Kennzahlen, mit denen Sachverständige Immobilien bewerten. In Nordrhein-Westfalen sind die Berichte kostenlos im Portal BORIS.NRW abrufbar.
Was steht im Grundstücksmarktbericht?
Jeder Notar muss eine Kopie jedes Grundstückskaufvertrags an den Gutachterausschuss senden. Der Ausschuss wertet diese Verträge aus und fasst die Ergebnisse einmal im Jahr zusammen. Ein Grundstücksmarktbericht enthält typischerweise:
- Zahl der Verkäufe und Geldumsatz, getrennt nach Teilmärkten
- Preisentwicklung für Bauland, Häuser und Eigentumswohnungen
- Durchschnittspreise, etwa pro Quadratmeter Wohnfläche
- Bodenrichtwerte und Immobilienrichtwerte im Überblick
- die Kennzahlen für die Wertermittlung (siehe Tabelle unten)
Die gesetzliche Grundlage nach § 193 BauGB
Die Aufgabe des Gutachterausschusses ergibt sich aus § 193 Absatz 5 Satz 1 BauGB:
„Der Gutachterausschuss führt eine Kaufpreissammlung, wertet sie aus und ermittelt Bodenrichtwerte und sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten.“
Der Grundstücksmarktbericht ist der Ort, an dem diese „sonstigen Daten“ veröffentlicht werden. Ohne ihn wäre eine marktgerechte Wertermittlung kaum möglich.
Die wichtigsten Kennzahlen und wofür sie gebraucht werden
| Kennzahl | Verwendet für |
|---|---|
| Liegenschaftszinssatz | Ertragswert von Mietshäusern und Gewerbe |
| Sachwertfaktor | Sachwert von Ein- und Zweifamilienhäusern |
| Vergleichsfaktoren | Vergleichswert, etwa von Eigentumswohnungen |
| Umrechnungskoeffizienten | Anpassung an abweichende Größe, Baujahr oder Ausstattung |
Diese Werte sind nicht frei geschätzt, sondern aus echten Verkäufen der Region abgeleitet. Ein Gutachten verbindet diese Daten mit dem, was eine Online-Bewertung nicht kennt: dem tatsächlichen Zustand und den Besonderheiten der einzelnen Immobilie.
Bedeutung für den Wert
Für Eigentümer ist der Grundstücksmarktbericht eine gute Möglichkeit, die Preisentwicklung in ihrer Stadt nachzuvollziehen. Für Sachverständige ist er eines der wichtigsten Werkzeuge, weil er die Daten liefert, mit denen die Bewertungsverfahren an den örtlichen Markt angepasst werden. Wer die Zahlen nicht selbst auf seine Immobilie übertragen möchte, kann das im Rahmen eines Kurzgutachtens erledigen lassen.
Häufige Fragen zum Grundstücksmarktbericht
Wo finde ich den Grundstücksmarktbericht für meine Stadt?
In Nordrhein-Westfalen kostenlos im Portal BORIS.NRW oder auf der Website des zuständigen Gutachterausschusses Ihrer Stadt oder Ihres Kreises. Zusätzlich gibt der Obere Gutachterausschuss einen landesweiten Bericht für ganz Nordrhein-Westfalen heraus.
Wie aktuell sind die Zahlen?
Ein Bericht wertet in der Regel die Verkäufe des Vorjahres aus und erscheint im Laufe des folgenden Jahres. Bei schnellen Marktveränderungen kann er der aktuellen Entwicklung deshalb etwas hinterherhinken. Sachverständige berücksichtigen das bei der Bewertung.
Was unterscheidet ihn von Marktberichten der Immobilienportale?
Portale werten in der Regel Angebotspreise aus, also das, was Verkäufer verlangen. Der Grundstücksmarktbericht beruht dagegen auf den tatsächlich beurkundeten Kaufpreisen. Er ist deshalb die verlässlichere Quelle, wenn es um den echten Marktwert geht.