Das Altlastenkataster ist ein behördliches Verzeichnis aller Flächen, deren Boden durch eine frühere Nutzung verunreinigt ist oder bei denen ein solcher Verdacht besteht. Erfasst werden etwa alte Deponien, ehemalige Tankstellen, chemische Reinigungen oder Industriegelände. In Nordrhein-Westfalen führen es die unteren Bodenschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte. Ein Eintrag kann den Wert eines Grundstücks erheblich beeinflussen.
Was bedeutet Altlastenkataster?
Viele Grundstücke wurden früher anders genutzt als heute. Wo einmal eine Tankstelle, eine Schlosserei, eine Gärtnerei oder eine wilde Müllkippe war, können Öl, Lösungsmittel oder Schwermetalle im Boden zurückgeblieben sein. Die Behörden sammeln solche Flächen im Kataster, zusammen mit den Ergebnissen von Untersuchungen und Sanierungen. Grundlage in Nordrhein-Westfalen ist § 8 des Landesbodenschutzgesetzes. Ein Eintrag bedeutet nicht automatisch, dass der Boden belastet ist. Oft besteht nur ein Verdacht, weil die frühere Nutzung bekannt ist.
Die gesetzliche Definition nach § 2 BBodSchG
Was eine Altlast ist, bestimmt § 2 Absatz 5 BBodSchG:
„Altlasten im Sinne dieses Gesetzes sind 1. stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen), und 2. Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, […] (Altstandorte), durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.“
Kurz gesagt: Eine Altlast ist entweder eine frühere Müllablagerung oder ein früherer Betriebsstandort, von dem eine Gefahr ausgeht. Besteht erst ein Verdacht, spricht das Gesetz von einer altlastverdächtigen Fläche.
Einträge im Altlastenkataster
| Eintrag | Bedeutung |
|---|---|
| Altlastverdächtige Fläche | Die frühere Nutzung lässt eine Belastung vermuten, eine Untersuchung steht noch aus |
| Altlast | Eine Belastung ist nachgewiesen und von ihr geht eine Gefahr aus |
| Saniert oder ohne Befund | Die Fläche wurde saniert oder ohne Gefahr untersucht, die Daten können aber gekennzeichnet weitergeführt werden |
Auskunft gibt die untere Bodenschutzbehörde. Eigentümer erhalten sie ohne Weiteres, Kaufinteressenten in der Regel nur mit Zustimmung des Eigentümers. Einfache Anfragen sind in manchen Städten kostenlos, ausführliche Auskünfte kosten eine Gebühr.
Bedeutung für den Wert
Bodenverunreinigungen zählen nach § 8 Absatz 3 ImmoWertV zu den besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen. Im Gutachten werden sie deshalb gesondert berücksichtigt, meist mit den Kosten für Untersuchung, Sanierung oder die Entsorgung belasteten Aushubs und einem Abschlag für das verbleibende Risiko. Gerade bei einem Neubau kann der Aushub teuer werden, weil belasteter Boden als Abfall entsorgt werden muss. Schon ein bloßer Verdacht kann Käufer und Banken abschrecken. Auch nach einer Sanierung bleibt oft ein Abschlag, weil die frühere Nutzung bekannt bleibt.
Wie sich eine Altlast oder ein Altlastverdacht auf den Wert eines Grundstücks auswirkt, lässt sich in einem Immobiliengutachten beziffern.
Häufige Fragen zum Altlastenkataster
Haftet der Käufer für eine Altlast, die er nicht kannte?
Ja, das ist möglich. Nach § 4 Absatz 3 BBodSchG kann die Behörde nicht nur den Verursacher, sondern auch den jeweiligen Eigentümer zur Sanierung verpflichten. Das Bundesverfassungsgericht hat die Kosten für den Eigentümer aber in der Regel auf den Verkehrswert des Grundstücks nach der Sanierung begrenzt.
Steht eine Altlast im Grundbuch?
Nein. Das Altlastenkataster ist ein eigenes Verzeichnis der Bodenschutzbehörde. Ein Blick ins Grundbuch oder ins Baulastenverzeichnis reicht deshalb nicht, vor dem Kauf eines Grundstücks mit gewerblicher Vorgeschichte sollte immer auch das Kataster abgefragt werden.
Kann ein Eintrag wieder gelöscht werden?
Ergibt eine Untersuchung keine Belastung oder wird die Fläche saniert, ändert die Behörde den Status. Die Daten können aber mit besonderer Kennzeichnung im Kataster bleiben. Für spätere Käufer ist die frühere Nutzung deshalb weiterhin erkennbar.