Herzlich willkommen in unserem FAQ-Bereich. Hier erhalten Sie klar strukturierte Antworten auf die häufigsten Fragen – von der Wahl des passenden Gutachten­typs über Bewertungs­methoden bis hin zu Kosten und Ablauf.
So können Sie sich schnell orientieren und fundierte Entscheidungen rund um Ihre Immobilie treffen.
Sollten Sie darüber hinaus Unterstützung benötigen, steht Ihnen unser Expertenteam selbstverständlich gern persönlich zur Verfügung. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an kontakt@mv-immobilienbewertung.de, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Whatsapp!

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Häufige Fragen / FAQ zur Immobilienbewertung

Allgemeine Fragen zur Immobilienbewertung

Was ist eine Immobilienbewertung und wann braucht man Sie?

Eine Immobilienbewertung ermittelt den realistischen Marktwert (Verkehrswert) einer Immobilie zu einem festgelegten Bewertungsstichtag, der auch in der Vergangenheit liegen kann. Ein zertifizierter Sachverständiger berücksichtigt dabei Lage, Zustand und rechtliche Gegebenheiten – etwa für Verkauf, Erbe, Scheidung oder steuerliche Zwecke.

Welche Gutachtenarten gibt es und wann sind sie sinnvoll?

Kurzgutachten (30–50 Seiten):
Ein Kurzgutachten bestimmt den Marktwert einer Immobilie mithilfe der anerkannten Verfahren der ImmoWertV. Die Analyse ist ähnlich wie bei umfangreicheren Gutachten, jedoch kompakter aufbereitet: Rechenschritte und Beschreibungen sind vereinfacht dargestellt. Es eignet sich besonders für private Zwecke wie Verkauf, Scheidung oder Marktüberblick – jedoch nicht für Gerichte oder Behörden.

 

Verkehrswertgutachten (70–120 Seiten):
Ein ausführliches und rechtssicheres Gutachten zur Immobilienbewertung nach § 194 BauGB. Es berücksichtigt alle wertbeeinflussenden Faktoren und ist ideal für gerichtliche Auseinandersetzungen, steuerliche Zwecke, Erbschaften oder Finanzierungsfragen.

 

Restnutzungsdauergutachten (30 – 50 Seiten): Dieses Gutachten ermittelt, wie lange ein Gebäude unter wirtschaftlichen Bedingungen noch genutzt werden kann. Besonders sinnvoll bei steuerlichen Bewertungen, Abschreibungen oder zur Investitionsplanung bei älteren Immobilien.

 

Kaufberatung mit Protokoll (10 – 20 Seiten): Ein Bausachverständiger begleitet die Besichtigung einer Immobilie und dokumentiert sichtbare Mängel, Modernisierungsbedarf und Risiken in einem strukturierten Protokoll. Ideal zur fundierten Entscheidungsfindung vor dem Immobilienkauf.

Wie läuft eine Immobilienbewertung ab?

Eine Immobilienbewertung beginnt mit einem Beratungsgespräch zur Klärung Ihres Anliegens. Anschließend erfolgt eine Besichtigung der Immobilie, bei der Zustand, Ausstattung und besondere Merkmale dokumentiert werden. Nach Prüfung aller relevanten Unterlagen wird der Marktwert anhand der anerkannten Bewertungsverfahren gemäß ImmoWertV berechnet. Das Ergebnis erhalten Sie in Form eines Gutachtens – z. B. als Kurz- oder Verkehrswertgutachten.

Fragen zu Kosten einer Immobilienbewertung

Was kostet eine Immobilienbewertung?

Informationen zu den Kosten und unseren Leistungspaketen für eine Immobilienbewertung finden Sie im Bereich „Leistungspakete“.

Für ein individuelles Angebot sprechen Sie uns gerne direkt an.

Welche Faktoren beeinflussen die Bewertungskosten?

Die Höhe des Bewertungs­honorars richtet sich nach mehreren Einfluss­größen, die im Einzelfall unterschiedlich stark ins Gewicht fallen:

  • Größe und Art der Immobilie – Je umfangreicher das Objekt und je spezieller sein Nutzungs­konzept (z. B. Wohnhaus, Büro- oder Industrie­gebäude), desto höher ist der Aufwand für Datenerhebung, Besichtigung und Analyse.

  • Bau­zustand – Sanierungs­bedürftige oder stark modernisierte Gebäude erfordern eine detailliertere Untersuchung, was zusätzlichen Zeit- und Prüfaufwand bedeutet.

  • Nutzungs­art – Wohnimmobilien lassen sich in der Regel standardisierter bewerten als Gewerbe­objekte, bei denen oft komplexe Miet- und Betreibermodelle zu beachten sind.

  • Bewertungs­anlass – Ob Kauf-/Verkaufs­entscheidung, Finanzierung, Bilanzierung, Scheidung oder Erbschaft: Jeder Anlass stellt eigene Anforderungen an die Tiefe und Form der Bewertung.

  • Besonderheiten – Spezielle Rahmen­bedingungen wie mehrere Stichtage, Erbbaurecht, Wohn- oder Nießbrauch­rechte, rückwirkende Stichtage oder eingetragene Baulasten erhöhen die Komplexität der Wertermittlung und damit die Kosten.

Kann ein Kurzgutachten „aufgestockt“ werden zum Verkehrswertgutachten?

Ja, bei Bedarf kann ein Kurzgutachten nachträglich zu einem vollständigen Verkehrswertgutachten erweitert werden. In diesem Fall wird lediglich der Differenzbetrag zwischen dem bereits gezahlten Honorar für das Kurzgutachten und dem Honorar für das Verkehrswertgutachten berechnet.

Wann muss das Gutachten bezahlt werden?

Die Rechnung wird gemeinsam mit dem Gutachten versendet und ist sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig.

Fragen zu Rechtlichem & Gutachten-Details

Werden Ihre Gutachten vom Gericht, von Behörden und vom Finanzamt anerkannt?

Ja, die Erstellung von Gutachten für steuerliche Zwecke – insbesondere zur Vorlage beim Finanzamt – gehört zu unserem Tagesgeschäft.

Unsere Verkehrswertgutachten nach § 194 Baugesetzbuch erfüllen alle Anforderungen der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) sowie der einschlägigen Wertermittlungsrichtlinien.

Wir verfügen über eine Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024, ausgestellt von der IQ-Zert, einer durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditierten Zertifizierungsstelle. Diese Qualifikation wird von Finanzämtern, Gerichten und Behörden anerkannt und erfüllt die gesetzlichen Vorgaben gemäß § 198 Bewertungsgesetz (BewG).

Wie lange ist ein Gutachten gültig?

Ein Gutachten bildet den Marktwert zum Stichtag der Bewertung (Wertermittlungsstichtag) ab. Bei starken Marktveränderungen empfiehlt sich nach 6 – 12 Monaten eine Aktualisierung.

Ist der Gutachter zur Verschwiegenheit verpflichtet?

Ja. Alle im Rahmen der gutachterlichen Tätigkeit gewonnenen Informationen unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Dies gilt sowohl für personenbezogene Daten als auch für objektspezifische Inhalte und wird selbstverständlich vertraulich behandelt.

Praktische Fragen für Eigentümer

Welche Unterlagen werden für die Wertermittlung benötigt?

Die benötigten Unterlagen hängen von der Objekt- und Gutachtenart ab. Wir besprechen im Vorfeld alles Wichtige mit Ihnen und kümmern uns erforderlichenfalls um die benötigten Unterlagen. Eine Übersicht möglicher Dokumente finden Sie in der folgenden Auflistung:

  • Grundbuchauszug
  • Amtlicher Lageplan
  • Flächenberechnung
  • Energieausweis
  • Baubeschreibung
  • Bauzeichnungen
  • Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
  • Auszug aus dem Altlastenverzeichnis
  • Teilungserklärung (bei Eigentumswohnungen)
  • Mietverträge (bei vermieteten Objekten)
  • Jahresabrechnungen/Wirtschaftsplan (bei Eigentumswohnungen)
  • Protokoll der letzten Eigentümerversammlungen (bei Eigentumswohnungen)
  • Erbbaurechtsvertrag (falls zutreffen)
  • Notarielle Beurkundung über Nießbrauch/Wohnrecht (falls zutreffend)
  • Anliegerbescheinigung (Erschließungsbeiträge)
  • Bodengutachten
Untersuchen Sie auch Bauschäden oder Baumängel?

Ja – sichtbare Mängel werden dokumentiert und bei der Wertermittlung berücksichtigt. Bei Bedarf kann eine gesonderte bautechnische Untersuchung erfolgen.

Muss der Auftraggeber beim Ortstermin dabei sein?

Nein. Eine persönliche Anwesenheit des Auftraggebers bei der Besichtigung ist nicht zwingend erforderlich, aber empfehlenswert. So können offene Fragen direkt vor Ort geklärt und wichtige Hinweise zur Immobilie gegeben werden. Alternativ kann auch eine bevollmächtigte Person die Türöffnung und Begleitung übernehmen.

Warum ist ein Energieausweis für die Immobilienbewertung wichtig?

Seit dem 01.05.2014 sind Verkäufer gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) verpflichtet, potenziellen Käufern unaufgefordert einen Energieausweis vorzulegen. Da eine Verkehrswertermittlung stets den fiktiven Verkauf einer Immobilie unterstellt – auch wenn tatsächlich kein Verkauf geplant ist – ist ein gültiger Energieausweis auch für die Immobilienbewertung erforderlich. Bei Bedarf sind wir Ihnen bei der Erstellung eines Energieausweises behilflich. Sprechen Sie uns hierfür gerne an.

Häufige Fragen / FAQ zum Restnutzungsdauergutachten

Was ist ein Restnutzungsdauergutachten?

Ein Restnutzungsdauergutachten ermittelt, wie lange ein Gebäude unter normalen wirtschaftlichen und technischen Bedingungen noch genutzt werden kann. Diese Kennzahl ist wichtig für die Wertermittlung, z. B. im Rahmen steuerlicher Bewertungen oder bei Bilanzierungen.

Wann ist ein Restnutzungsdauergutachten sinnvoll?

Ein solches Gutachten ist besonders relevant bei älteren Immobilien, wenn es um Abschreibungen, steuerliche Bewertungen, Sanierungsplanungen oder Investitionsentscheidungen geht.

Wird die Restnutzungsdauer individuell berechnet?

Ja. Sie wird nicht pauschal angesetzt, sondern unter Berücksichtigung von Baujahr, Zustand, Modernisierungen, Bauteilen und Nutzungsart individuell bestimmt.

Ist ein Restnutzungsdauergutachten steuerlich anerkannt?

Ja, sofern es von einem zertifizierten Sachverständigen gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 erstellt wurde. Unsere Gutachten erfüllen diese Anforderungen und werden von Finanzbehörden anerkannt.

Häufige Fragen / FAQ zum Verkehrswertgutachten

Was ist ein Verkehrswertgutachten?

Ein Verkehrswertgutachten ist eine rechtssichere und ausführliche Bewertung des Marktwerts einer Immobilie gemäß § 194 BauGB und der ImmoWertV. Es berücksichtigt Lage, Zustand, Nutzung, Rechte und Belastungen.

Wann benötige ich ein Verkehrswertgutachten?

Ein solches Gutachten wird u. a. bei Erbschaften, Scheidungen, steuerlichen Angelegenheiten, gerichtlichen Auseinandersetzungen oder für Banken, Gerichte und Finanzbehörden verlangt.

Wie lange dauert die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens?

In der Regel etwa 2–3 Wochen, abhängig vom Objekt, Umfang und der Vollständigkeit der Unterlagen.

Wie viel kostet ein Verkehrswertgutachten?

Das Honorar richtet sich nach der BVS-Honorarrichtlinie und ist abhängig vom Verkehrswert sowie dem Aufwand. Eine Übersicht finden Sie hier.

Werden Ihre Gutachten vom Finanzamt anerkannt?

Ja. Unsere Gutachten erfüllen die Anforderungen gemäß § 198 Bewertungsgesetz (BewG) und beruhen auf einer DAkkS-anerkannten Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024.

Häufige Fragen / FAQ zur Hauskaufberatung

Was ist eine Hauskaufberatung durch einen Sachverständigen?

Ein Sachverständiger begleitet die Immobilienbesichtigung, prüft den baulichen Zustand und erstellt ein schriftliches Protokoll über sichtbare Mängel, Modernisierungsbedarf und Risiken.

Warum ist eine Kaufberatung vor dem Immobilienkauf sinnvoll?

Sie schützt vor finanziellen Überraschungen, schafft Transparenz und stärkt Ihre Verhandlungsposition. Besonders wichtig bei älteren oder renovierungsbedürftigen Objekten.

Wie lange dauert eine Hauskaufberatung?

Der Ortstermin selbst dauert etwa 1 Stunde. Sollte ein Protokoll beauftragt worden sein, erhalten Sie es in der Regel innerhalb von 1–3 Werktagen.

Was kostet eine Hauskaufberatung mit Protokoll?

Unsere Leistungspakete inklusive der Preise finden Sie hier.

Muss ich als Käufer bei der Besichtigung dabei sein?

Eine persönliche Anwesenheit ist nicht zwingend erforderlich, wird aber empfohlen. Alternativ kann das Haus auch ohne Käufer besichtigt werden. In diesem Fall empfiehlt sich ein Protokoll.

Welche Informationen enthält das Protokoll?

Das Protokoll dokumentiert alle während des Ortstermins festgestellten Mängel und Auffälligkeiten an den wesentlichen Gewerken der Immobilie – darunter Fassade, Dach, Fenster, Innenwände, Decken, Fußböden, Sanitäreinrichtungen, Rohrleitungen, Heizung, Elektrik und energetische Eigenschaften.

Zudem enthält es eine Beurteilung des Bauzustands und eine Einordnung der Maßnahmen nach Dringlichkeit sowie grobe Kostenschätzungen für erforderliche Instandsetzungen oder Modernisierungen. Abschließend erfolgt eine technische Gesamtbeurteilung der Immobilie sowie eine Einschätzung, ob der veranschlagte Kaufpreis aus fachlicher Sicht gerechtfertigt ist.

Checklisten zum Download

Hier stellen wir Ihnen übersichtliche Checklisten zum Herunterladen bereit, damit Sie alle erforderlichen Unterlagen für Ihr Immobilien­gutachten – sei es für ein Einfamilienhaus, eine Eigentums­wohnung oder einen anderen Objekt­typ – schnell zur Hand haben. Laden Sie einfach die passende Liste herunter, haken Sie die Punkte ab und sorgen Sie so für einen reibungslosen Begutachtungs­prozess.

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