Kurzgutachten (30–50 Seiten):
Ein Kurzgutachten bestimmt den Marktwert einer Immobilie mithilfe der anerkannten Verfahren der ImmoWertV. Die Analyse ist ähnlich wie bei umfangreicheren Gutachten, jedoch kompakter aufbereitet: Rechenschritte und Beschreibungen sind vereinfacht dargestellt. Es eignet sich besonders für private Zwecke wie Verkauf, Scheidung oder Marktüberblick – jedoch nicht für Gerichte oder Behörden.
Verkehrswertgutachten (70–120 Seiten):
Ein ausführliches und rechtssicheres Gutachten zur Immobilienbewertung nach § 194 BauGB. Es berücksichtigt alle wertbeeinflussenden Faktoren und ist ideal für gerichtliche Auseinandersetzungen, steuerliche Zwecke, Erbschaften oder Finanzierungsfragen.
Restnutzungsdauergutachten (30 – 50 Seiten): Dieses Gutachten ermittelt, wie lange ein Gebäude unter wirtschaftlichen Bedingungen noch genutzt werden kann. Besonders sinnvoll bei steuerlichen Bewertungen, Abschreibungen oder zur Investitionsplanung bei älteren Immobilien.
Kaufberatung mit Protokoll (10 – 20 Seiten): Ein Bausachverständiger begleitet die Besichtigung einer Immobilie und dokumentiert sichtbare Mängel, Modernisierungsbedarf und Risiken in einem strukturierten Protokoll. Ideal zur fundierten Entscheidungsfindung vor dem Immobilienkauf.