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Lexikon

Anliegerbescheinigung

Inhaltsverzeichnis

Eine Anliegerbescheinigung ist eine Auskunft der Gemeinde darüber, ob für ein Grundstück noch Beiträge für die Straße offen sind. Sie zeigt vor allem, ob der Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung der Straße schon abgerechnet ist. Käufer und Banken nutzen sie, um versteckte Kosten vor dem Kauf auszuschließen. Ausgestellt wird sie vom Tiefbauamt oder der Beitragsabteilung der Stadt.

Was bedeutet Anliegerbescheinigung?

Wird eine Straße zum ersten Mal vollständig hergestellt, beteiligt die Gemeinde die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke an den Kosten. Dieser Erschließungsbeitrag kann mehrere zehntausend Euro erreichen. Das Problem für Käufer: Der Beitrag steht nicht im Grundbuch. Ob er schon gezahlt ist, erfährt man nur bei der Gemeinde. Genau das klärt die Anliegerbescheinigung. Je nach Stadt heißt sie auch Beitragsbescheinigung oder Erschließungsbeitragsbescheinigung.

Die gesetzliche Grundlage nach § 127 BauGB

Den Erschließungsbeitrag regelt § 127 Absatz 1 BauGB:

„Die Gemeinden erheben zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwands für Erschließungsanlagen einen Erschließungsbeitrag nach Maßgabe der folgenden Vorschriften.“

Im Klartext: Die Kosten für den erstmaligen Bau einer Straße tragen bis zu 90 Prozent die Anlieger, mindestens 10 Prozent übernimmt die Gemeinde. Ist die Straße einmal endgültig hergestellt und abgerechnet, fällt dieser Beitrag nicht noch einmal an. Für spätere Erneuerungen gab es in Nordrhein-Westfalen Straßenausbaubeiträge. Diese hat der Landtag 2024 weitgehend abgeschafft.

Welche Beiträge können anfallen?

BeitragAnlassStand in NRW
Erschließungsbeitragerstmalige Herstellung einer Straßewird weiterhin erhoben
StraßenausbaubeitragErneuerung oder Verbesserung einer bestehenden Straßeabgeschafft, nur Altfälle mit Beschluss vor 2018 möglich
KanalanschlussbeitragAnschluss an die öffentliche Kanalisationje nach Satzung der Gemeinde

Die Anliegerbescheinigung deckt nicht immer alle Beiträge ab. Fragen Sie deshalb ausdrücklich nach Kanalanschluss- und Straßenausbaubeiträgen.

Bedeutung für den Wert

Offene Beiträge mindern den Wert eines Grundstücks, weil sie der Käufer tragen müsste. Im Gutachten spielen vor allem diese Punkte eine Rolle:

  • Beitragsrechtlicher Zustand: Bodenrichtwerte gelten in der Regel für erschließungsbeitragsfreie Grundstücke. Ist der Beitrag noch offen, wird der zu erwartende Betrag vom Bodenwert abgezogen.
  • Öffentliche Last: Der Beitrag ruht auf dem Grundstück. Zahlen muss, wer bei Bekanntgabe des Bescheids Eigentümer ist, auch wenn die Straße vor dem Kauf gebaut wurde.
  • Unfertige Straßen: Fehlen Gehweg, Beleuchtung oder die endgültige Fahrbahndecke, ist die Straße oft noch nicht abgerechnet. Das kann auch Straßen betreffen, die seit Jahrzehnten befahren werden.
  • Altfälle: Wurde ein Straßenausbau vor 2018 beschlossen, kann noch ein Straßenausbaubeitrag folgen.

Ob für ein Grundstück noch Beiträge offen sind und wie sie den Kaufpreis beeinflussen, lässt sich vor dem Kauf im Rahmen einer Kaufberatung klären.

Häufige Fragen zur Anliegerbescheinigung

Was kostet eine Anliegerbescheinigung?

Die Gebühr legt jede Gemeinde selbst fest. In Dortmund kostet sie zum Beispiel 50 Euro, für Eckgrundstücke mit mehreren Straßen 75 Euro. Der Antrag ist bei vielen Städten formlos per E-Mail möglich.

Wer darf eine Anliegerbescheinigung beantragen?

Der Eigentümer oder eine Person mit seiner Vollmacht. Kaufinteressenten bitten den Verkäufer um die Bescheinigung oder um eine Vollmacht. Für den Antrag genügen Adresse, Gemarkung, Flur und Flurstück.

Kann trotz Anliegerbescheinigung später noch ein Beitrag kommen?

Ja, wenn die Straße erst nach der Auskunft fertiggestellt oder abgerechnet wird. Die Bescheinigung zeigt nur den Stand am Ausstellungstag. Regeln Sie im Kaufvertrag deshalb, wer Beiträge trägt, die erst nach dem Kauf festgesetzt werden.

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