24-Stunden-Antwortgarantie –
weil Sie nicht warten wollen.

Lexikon

Bestandsschutz

Inhaltsverzeichnis

Bestandsschutz bedeutet, dass ein rechtmäßig errichtetes Gebäude bestehen bleiben und weiter genutzt werden darf, auch wenn es nach heutigen Vorschriften so nicht mehr genehmigt würde. Er schützt Eigentümer davor, bei jeder Änderung von Bebauungsplan oder Bauordnung nachrüsten oder zurückbauen zu müssen. Der Schutz gilt aber nur für den vorhandenen Bestand und kann durch größere Umbauten verloren gehen.

Was bedeutet Bestandsschutz?

Bauvorschriften ändern sich ständig: Abstandsflächen, Brandschutz, zulässige Geschosszahl oder Nutzungsart. Viele ältere Häuser würden heute in dieser Form nicht mehr genehmigt. Trotzdem dürfen sie stehen bleiben. Voraussetzung ist, dass sie zu irgendeinem Zeitpunkt rechtmäßig waren, entweder weil sie genehmigt wurden oder weil sie zumindest den damals geltenden Vorschriften entsprachen.

Die verfassungsrechtliche Grundlage nach Art. 14 GG

Eine eigene Definition im Baugesetzbuch gibt es nicht. Der Bestandsschutz wurde von den Gerichten aus der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes entwickelt. In Artikel 14 Absatz 1 heißt es:

„Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.“

Daraus folgt: Wer im Vertrauen auf das geltende Recht gebaut hat, soll dieses Eigentum nicht verlieren, nur weil sich später die Regeln ändern. Gleichzeitig darf der Gesetzgeber Grenzen ziehen, etwa wenn Gefahren für Leib und Leben drohen. Wie weit der Schutz im Einzelnen reicht, ergibt sich heute vor allem aus den Gesetzen selbst, für Häuser im Außenbereich zum Beispiel aus § 35 Absatz 4 BauGB. Einen weitergehenden Anspruch, etwa auf eine Erweiterung, gibt das Grundgesetz allein nicht her.

Was der Bestandsschutz erlaubt und was nicht

Meist vom Bestandsschutz gedecktMeist nicht mehr gedeckt
Weiternutzung wie bisherAbriss und Neubau
Reparaturen und Instandhaltungwesentliche Erweiterung oder Aufstockung
Austausch von Fenstern, Bädern oder BödenÄnderung der Nutzung, etwa vom Lager zur Wohnung
Verkauf und VererbungWiederaufnahme nach langer Aufgabe der Nutzung

Wer zu stark eingreift, riskiert, dass das Gebäude als Ganzes nach heutigem Recht beurteilt wird. Außerdem gilt der Bestandsschutz nur für das Baurecht. Nachrüstpflichten aus anderen Gesetzen, etwa beim Energiesparen oder beim Brandschutz bei konkreter Gefahr, können trotzdem greifen.

Bedeutung für den Wert

Bestandsschutz ist besonders wertrelevant, wenn ein Gebäude heute nicht mehr genehmigungsfähig wäre: ein Wohnhaus im Außenbereich, ein Haus, das mehr Geschosse hat als der Bebauungsplan erlaubt, oder ein Anbau zu nah an der Grenze. Solange das Gebäude steht, hat es seinen vollen Nutzwert. Ob nach einem Abriss wieder genauso gebaut werden darf, ist aber offen. Ein Gutachten muss deshalb unterscheiden zwischen dem, was heute da ist, und dem, was rechtlich dauerhaft gesichert ist.

Sie haben ein älteres Haus geerbt oder wollen eines kaufen und sind unsicher, was rechtlich Bestand hat? Mit einem Verkehrswertgutachten kläre ich, wie sich der Bestandsschutz auf den Wert auswirkt.

Häufige Fragen zum Bestandsschutz

Habe ich Bestandsschutz, auch wenn ich keine Baugenehmigung finde?

Möglicherweise. Entscheidend ist, ob das Gebäude rechtmäßig errichtet wurde. Bei sehr alten Häusern helfen oft alte Bauakten, Fotos, Luftbilder oder Steuerunterlagen als Nachweis. Die Beweislast liegt im Zweifel beim Eigentümer. Dass die Behörde ein Gebäude lange nicht beanstandet hat, reicht allein als Nachweis nicht aus.

Darf ich ein Haus mit Bestandsschutz modernisieren?

Ja, in gewissem Umfang. Reparaturen, neue Fenster oder ein neues Bad sind in der Regel unproblematisch. Bei Eingriffen in die Statik, Erweiterungen oder einer Änderung der Nutzung sollte vorher die Bauaufsicht gefragt werden.

Geht der Bestandsschutz beim Verkauf verloren?

Nein. Er hängt am Gebäude, nicht am Eigentümer. Ein Käufer übernimmt das Haus mit demselben Schutz, aber auch mit denselben Grenzen.

Jetzt anfragen - wir melden bei Ihnen!

Immobilienbewertungen, Gutachten & Kaufberatung – neutral, gerichtsfest und nach zertifiziert nach TÜV, DEKRA & DIN EN ISO/IEC 17024!

MV Immobilienbewertung

Firmenzentrale in Neuss

Zweigstelle Düsseldorf

Immobilienbewertungen, Gutachten oder Kaufberatung anfragen

Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine Antwort - garantiert!