Die Kaufpreissammlung ist die nicht öffentliche Datenbank des Gutachterausschusses, in der alle Grundstücksverkäufe seines Gebiets mit Kaufpreis und Grundstücksmerkmalen erfasst werden. Sie ist die wichtigste Datenquelle für die Immobilienbewertung in Deutschland. Aus ihr werden Bodenrichtwerte, Immobilienrichtwerte und die Kennzahlen des Grundstücksmarktberichts abgeleitet.
Was bedeutet Kaufpreissammlung?
Jeder notarielle Kaufvertrag über ein Grundstück, ein Haus oder eine Eigentumswohnung landet in Kopie beim Gutachterausschuss. Dazu kommen Zuschläge aus Zwangsversteigerungen sowie bestimmte Entscheidungen aus Umlegungs- und Enteignungsverfahren. Der Ausschuss erfasst daraus den Preis, das Datum und die Merkmale des Objekts. Fehlende Angaben wie Wohnfläche, Ausstattung oder Zustand ergänzt er häufig über Fragebögen an die Käufer.
Nicht jeder Kaufpreis ist für die Auswertung geeignet. Verkäufe unter Verwandten, Notverkäufe oder Preise mit ungewöhnlichen Nebenabreden werden gekennzeichnet und bei der Auswertung aussortiert oder gesondert betrachtet.
Die gesetzliche Grundlage nach § 195 BauGB
Die Pflicht zur Übersendung der Verträge regelt § 195 Absatz 1 Satz 1 BauGB:
„Zur Führung der Kaufpreissammlung ist jeder Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt, auch im Wege des Tausches, zu übertragen oder ein Erbbaurecht erstmals oder erneut zu bestellen, von der beurkundenden Stelle in Abschrift dem Gutachterausschuss zu übersenden.“
Kurz gesagt: Der Notar muss jeden entgeltlichen Grundstücksvertrag an den Gutachterausschuss weiterleiten. Käufer und Verkäufer müssen dafür nichts tun. Schenkungen und Erbfälle werden dagegen nicht erfasst, weil dabei kein Kaufpreis gezahlt wird.
Wer bekommt Daten aus der Kaufpreissammlung?
| Wer | Was |
|---|---|
| Öffentlichkeit | nur ausgewertete Durchschnittswerte, etwa im Grundstücksmarktbericht |
| Finanzamt | Daten für Zwecke der Besteuerung |
| Sachverständige und andere mit berechtigtem Interesse | anonymisierte Auskünfte nach den Regeln des Landes |
| Gerichte | im Rahmen gesetzlicher Vorlagepflichten |
Die Namen von Käufern und Verkäufern gibt der Gutachterausschuss nicht heraus, und einzelne Kaufpreise werden nie öffentlich gemacht. Die Daten sind besonders geschützt.
Bedeutung für den Wert
Ohne Kaufpreissammlung gäbe es keine marktgerechte Wertermittlung. Sie ist die Grundlage für das Vergleichswertverfahren und liefert über Bodenrichtwerte, Sachwertfaktoren und Liegenschaftszinssätze die Daten für alle anderen Verfahren. Je mehr vergleichbare Verkäufe in einer Region erfasst sind, desto belastbarer ist das Ergebnis einer Immobilienbewertung. In ländlichen Gebieten oder bei seltenen Objektarten ist die Datenlage dagegen oft dünn.
Häufige Fragen zur Kaufpreissammlung
Warum bekomme ich nach dem Kauf einen Fragebogen vom Gutachterausschuss?
Der Kaufvertrag enthält oft nicht alle Angaben, die für die Auswertung nötig sind, etwa zur Wohnfläche oder zum Modernisierungsstand. Der Gutachterausschuss darf solche Auskünfte einholen. Die Angaben werden vertraulich behandelt und helfen, Bodenrichtwerte und Marktdaten genauer zu machen.
Kann ich herausfinden, was mein Nachbar für sein Haus bezahlt hat?
Nein. Einzelne Kaufpreise sind nicht öffentlich. Veröffentlicht werden nur ausgewertete Daten, aus denen sich keine einzelnen Verkäufe ablesen lassen.
Erfährt das Finanzamt meinen Kaufpreis?
Ja, und zwar unabhängig von der Kaufpreissammlung. Der Notar meldet jeden Kaufvertrag ohnehin an das Finanzamt, damit die Grunderwerbsteuer festgesetzt werden kann. Zusätzlich darf das Finanzamt Daten aus der Kaufpreissammlung für die Besteuerung nutzen.