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Lexikon

Flurkarte

Inhaltsverzeichnis

Die Flurkarte ist die amtliche Karte des Liegenschaftskatasters. Sie zeigt die Grenzen und Nummern der Flurstücke, die Gebäude sowie Straßen und Hausnummern. Amtlich heißt sie heute Liegenschaftskarte. Geführt wird sie von der Katasterbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt, und sie dient als Grundlage für Bauanträge, Grundstücksteilungen und Gutachten.

Was zeigt die Flurkarte?

Die Flurkarte ist gewissermaßen der Stadtplan des Katasteramts, nur sehr viel genauer. Sie wird meist im Maßstab 1:1.000 oder 1:500 ausgegeben und zeigt jedes Grundstück mit seinem genauen Zuschnitt. Ebenso wichtig ist, was sie nicht zeigt, denn dafür sind andere Stellen zuständig:

In der FlurkarteNicht in der Flurkarte
Flurstücksgrenzen und -nummernRechte und Lasten aus dem Grundbuch
GebäudegrundrisseBaulasten aus dem Baulastenverzeichnis
Straßen, Wege, HausnummernFestsetzungen des Bebauungsplans
Gemarkungs- und FlurgrenzenEigentümer (nur im Flurstücksnachweis)

Die gesetzliche Grundlage nach § 11 VermKatG NRW

In Nordrhein-Westfalen ist das Liegenschaftskataster im Vermessungs- und Katastergesetz geregelt. § 11 Absatz 1 Satz 1 bestimmt:

„Im Geobasisinformationssystem für den Bereich des Liegenschaftskatasters sind für das Landesgebiet alle Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) aktuell darzustellen und zu beschreiben.“

Darstellen heißt hier: in der Karte zeigen. Beschreiben heißt: in den zugehörigen Daten festhalten, etwa Fläche, Nutzung und Lagebezeichnung. Die Flurkarte ist also der sichtbare Teil des Katasters.

Online-Ansicht oder amtlicher Auszug?

In Nordrhein-Westfalen können Sie die Liegenschaftskarte kostenlos online einsehen, etwa über das Geoportal des Landes. Für eine erste Orientierung reicht das völlig.

Für einen Bauantrag, die Bank oder ein Gutachten wird dagegen meist ein amtlicher Auszug verlangt. Ihn erhalten Sie beim Katasteramt, je nach Art des Auszugs kann dafür eine Gebühr anfallen. Angaben zum Eigentümer gibt die Behörde nur heraus, wenn Sie ein berechtigtes Interesse darlegen, als Eigentümer für Ihr eigenes Grundstück natürlich ohne Weiteres.

Bedeutung für den Wert

Für eine Wertermittlung liefert die Flurkarte wichtige Hinweise: Zuschnitt und Größe des Grundstücks, Lage der Gebäude, Zufahrt und Nachbarbebauung. Aufschlussreich ist auch der Vergleich mit der Örtlichkeit. In Nordrhein-Westfalen müssen neue Gebäude und Veränderungen am Grundriss eingemessen werden. Fehlt ein Anbau oder eine Garage in der Karte, kann das harmlos sein, ist aber ein Anlass, in der Bauakte nach der Genehmigung zu sehen. Deshalb gehört die Flurkarte zu den Standardunterlagen für jedes Verkehrswertgutachten.

Häufige Fragen zur Flurkarte

Zeigt die Flurkarte die genaue Grundstücksgrenze?

Sie zeigt die Grenze so, wie sie im Kataster nachgewiesen ist. Wie genau das ist, hängt davon ab, wann und wie die Grenze vermessen wurde. Wer den Grenzverlauf vor Ort sicher kennen muss, etwa für einen Zaun oder einen Anbau, beauftragt einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur.

Ist die Flurkarte dasselbe wie ein Lageplan?

Nein. Ein Lageplan für einen Bauantrag baut zwar auf der Flurkarte auf, enthält aber zusätzlich das geplante Vorhaben, Abstandsflächen und weitere Angaben. Er wird meist von einem Vermessungsingenieur erstellt.

Warum fehlt mein Gartenhaus in der Flurkarte?

Eingemessen werden nur Gebäude, die für das Kataster von Bedeutung sind. Kleine Nebenanlagen wie Gartenhäuser oder Carports sind deshalb oft nicht verzeichnet. Bei Wohnhäusern, Anbauten und Garagen sollte ein fehlender Eintrag dagegen geklärt werden.

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