Ein Flurstück ist eine abgegrenzte Fläche, die im Liegenschaftskataster unter einer eigenen Nummer geführt wird. Es ist die kleinste Einheit, in der Grund und Boden amtlich erfasst wird. Ein Grundstück im Sinne des Grundbuchs kann aus einem oder aus mehreren Flurstücken bestehen.
Was bedeutet Flurstück?
In Deutschland werden Grundstücke in der Regel zweimal erfasst: im Liegenschaftskataster und im Grundbuch. Das Liegenschaftskataster beschreibt, wo eine Fläche liegt, wie groß sie ist und wie sie genutzt wird. Seine Einheit ist das Flurstück. Das Grundbuch regelt dagegen, wem die Fläche gehört und welche Rechte und Lasten darauf liegen. Seine Einheit ist das Grundstück.
Die gesetzliche Definition nach § 11 VermKatG NRW
In Nordrhein-Westfalen ist der Begriff im Vermessungs- und Katastergesetz geregelt. In § 11 Absatz 2 Satz 1 heißt es:
„Ein Flurstück ist ein begrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Liegenschaftskataster unter einer besonderen Bezeichnung geführt wird.“
Einfach gesagt: Ein Flurstück ist eine Fläche mit festen Grenzen und einer eigenen Nummer. Ob darauf ein Haus steht, ob es eine Wiese oder ein Stück Straße ist, spielt für den Begriff keine Rolle.
Wie wird ein Flurstück bezeichnet?
Jedes Flurstück ist durch drei Angaben eindeutig bestimmt:
- Gemarkung: ein größerer Vermessungsbezirk, oft benannt nach einem Ort oder Stadtteil.
- Flur: ein Teilbereich innerhalb der Gemarkung.
- Flurstücksnummer: die Nummer der einzelnen Fläche, zum Beispiel 345 oder als Bruchnummer 345/2.
Eine vollständige Angabe lautet also etwa: Gemarkung Neuss, Flur 12, Flurstück 345/2.
Flurstück und Grundstück im Vergleich
| Flurstück | Grundstück | |
|---|---|---|
| Geführt im | Liegenschaftskataster | Grundbuch |
| Zuständig | Katasteramt | Grundbuchamt |
| Zeigt | Lage, Grenzen, Fläche, Nutzung | Eigentum, Rechte, Belastungen |
| Umfang | kleinste Einheit | ein oder mehrere Flurstücke |
Teilung und Verschmelzung
Flurstücke können geteilt oder zu einem Flurstück verschmolzen werden. Für eine Teilung vermisst ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur oder das Katasteramt die neue Grenze. Danach erhalten die neuen Flächen eigene Nummern, und das Grundbuch wird angepasst. Bei bebauten Grundstücken darf eine Teilung keine baurechtswidrigen Zustände schaffen, zum Beispiel bei den Abstandsflächen. In Sanierungs- und Umlegungsgebieten braucht sie zusätzlich eine Genehmigung der Gemeinde.
Bedeutung für den Wert
Für ein Gutachten ist das Flurstück der Ausgangspunkt: Es legt fest, welche Fläche bewertet wird und wie groß sie ist. Die Fläche aus dem Kataster ist Grundlage für den Bodenwert. Weicht der Zaun vom tatsächlichen Grenzverlauf ab, kann das den Wert und den Verkauf belasten.
Besteht ein Grundstück aus mehreren Flurstücken, lohnt ein genauer Blick: Ein separates Flurstück lässt sich unter Umständen einzeln verkaufen oder bebauen und kann deshalb einen eigenen Wert haben.
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Häufige Fragen zum Flurstück
Wo finde ich die Flurstücksnummer meines Grundstücks?
Sie steht im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs, im notariellen Kaufvertrag und in den Unterlagen zur Grundsteuererklärung. Außerdem erhalten Sie sie beim Katasteramt Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. In Nordrhein-Westfalen sind die Daten des Liegenschaftskatasters zudem kostenlos online einsehbar, etwa über das Geoportal des Landes.
Kann ein Grundstück aus mehreren Flurstücken bestehen?
Ja, das ist häufig der Fall, etwa wenn eine Garage, ein Weg oder ein Gartenstück später hinzugekauft wurde. Stehen die Flurstücke im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs unter einer gemeinsamen laufenden Nummer, bilden sie rechtlich ein Grundstück. Stehen sie unter getrennten Nummern, sind es mehrere Grundstücke auf demselben Grundbuchblatt.
Wer teilt ein Flurstück?
Die Vermessung übernimmt ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur oder das Katasteramt. Anschließend wird die Teilung im Liegenschaftskataster und danach im Grundbuch eingetragen. Verkaufen lässt sich eine Teilfläche schon vorher. Als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden kann der Käufer aber erst nach der Vermessung.