
Steuerliche Kaufpreisaufteilung (Boden vs. Gebäude): AfA-Potenzial für Vermieter maximieren
Die steuerliche Kaufpreisaufteilung in einen Boden- und einen Gebäudeanteil ist eine der wichtigsten Stellschrauben für Immobilieninvestoren, Kapitalanleger und Vermieter, um die jährliche Abschreibung (AfA) zu optimieren. Da in Deutschland nur das Gebäude linear abgeschrieben werden darf, während der Grund und Boden als unvergänglich gilt, versucht das Finanzamt standardmäßig, den Bodenanteil über ein hauseigenes Excel-Arbeitstool künstlich hochzurechnen. Dies führt bei Vermietern zu einem drastisch reduzierten Abschreibungsvolumen und einer überhöhten laufenden Steuerlast. Ein nach aktuellen ImmoWertV-Standards erstelltes Verkehrswertgutachten bricht diese behördliche Pauschalierung auf. Über die Öffnungsklausel des Paragrafen 198 BewG sowie die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist ein zertifiziertes Sachverständigengutachten der einzig rechtssichere Weg, um die reale, marktgerechte Kaufpreisaufteilung nachzuweisen und das maximale AfA-Potenzial legal auszuschöpfen.