
Das Typisierte Sachwertverfahren: Warum das Finanzamt Ihr Eigenheim systematisch überschätzt
Das typisierte Sachwertverfahren ist das standardisierte Rechenwerkzeug der Finanzverwaltung, um den steuerlichen Grundbesitzwert von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen für die Erbschafts- und Schenkungssteuer festzusetzen. Im Gegensatz zur marktgerechten Wertermittlung nach der ImmoWertV arbeitet das Finanzamt jedoch mit starren, gesetzlich vorgegebenen Rastern. Realer Sanierungsstau, individuelle Baumängel, feuchte Keller oder veraltete Haustechnik werden bei dieser Schreibtisch-Berechnung vollständig ausgeblendet. Für Eigenheimbesitzer und Erben führt diese Typisierung fast immer zu einer drastischen, künstlichen Überbewertung. Ein zertifiziertes Verkehrswertgutachten ist der einzig rechtssichere Weg, um den niedrigeren gemeinen Wert nach Paragraf 198 BewG nachzuweisen und die drohende Steuerlast legal zu minimieren.