
Immobilienbewertung bei Betriebsaufgabe: Stille Reserven steuerlich richtig aufdecken
Die Betriebsaufgabe oder Betriebsveräußerung gehört zu den steuerlich riskantesten Vorgängen für Unternehmer, Freiberufler und Handwerker. Im Mittelpunkt des Interesses der Betriebsprüfer steht dabei fast immer die im Betriebsvermögen gehaltene Immobilie (Gewerbehalle, Bürogebäude oder das gemischt genutzte Wohn- und Geschäftshaus). Durch die Entnahme oder den Verkauf des Objekts müssen die über Jahrzehnte angewachsenen stillen Reserven – also die Differenz zwischen dem historischen, abgeschriebenen Buchwert und dem aktuellen, realen Verkehrswert – schlagartig aufgedeckt und als Betriebsaufgabegewinn voll versteuert werden. Das Finanzamt nutzt zur Ermittlung des gemeinen Werts standardisierte, realitätsferne Pauschalverfahren, die den steuerpflichtigen Gewinn künstlich aufblähen. Ein zertifiziertes Verkehrswertgutachten nach den Kriterien der ImmoWertV ist das einzige rechtssichere Instrument nach Paragraf 198 BewG, um den realen, niedrigeren Marktwert zu beweisen und die drohende Steuerlast legal zu minimieren.