
Kann ich ein Gutachten steuerlich absetzen? Tipps für Erben, Beschenkte und Vermieter
Die Beauftragung eines Immobiliengutachters ist bei Erbschaften, Schenkungen oder zur Bewirtschaftung von Mietobjekten oft unumgänglich, um Vermögenswerte rechtssicher zu schützen. Für Eigentümer stellt sich dabei unmittelbar die Frage nach den steuerlichen Abzugsmöglichkeiten dieser Aufwendungen. Die gute Nachricht: Das deutsche Steuerrecht bietet sowohl für Vermieter als auch für Erben und Beschenkte hervorragende und legale Wege, die Kosten für ein Verkehrswertgutachten steuerlich geltend zu machen. Während Vermieter die Gutachterkosten direkt als Werbungskosten abziehen können, dürfen Erben die Aufwendungen als Nachlassregelungskosten steuermindernd geltend machen. Ein nach aktuellen ImmoWertV-Standards erstelltes Sachverständigengutachten liefert somit nicht nur den hieb- und stichfesten Gegenbeweis nach Paragraf 198 BewG gegen überhöhte Finanzamtsbewertungen, sondern lässt sich selbst auch noch gewinnbringend steuerlich absetzen.