
Das Erbbaurecht: Bewertung von Heimfall, Erbbauzins und vertraglicher Restlaufzeit
Das Erbbaurecht trennt das Eigentum am Grundstück vom Eigentum am darauf errichteten Gebäude. Diese rechtliche Besonderheit macht die Wertermittlung zu einer hochkomplexen Aufgabe, bei der vertragliche Restlaufzeiten, die Höhe des Erbbauzinses und das latente Risiko eines Heimfalls akribisch berechnet werden müssen. Während das Finanzamt bei Erbschaften oder Schenkungen den Wert von Erbbaurechten oft über standardisierte Massenverfahren drastisch überbewertet, zerlegt ein zertifizierter Sachverständiger das Vertragswerk finanzmathematisch nach den aktuellen Kriterien der ImmoWertV. Ein fundiertes Verkehrswertgutachten ist das einzige rechtssichere Instrument, um den niedrigeren gemeinen Wert nach Paragraf 198 BewG zu belegen und die Steuerlast signifikant zu senken.