
Gemischte Schenkung: Immobilien steuerfrei übertragen durch Übernahme von Restschulden
Die Übertragung einer Immobilie im Wege einer gemischten Schenkung bietet Eigentümern ein hervorragendes Instrument zur strategischen Steueroptimierung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge. Durch die gezielte Übernahme von bestehenden Restschulden, Bankdarlehen oder privaten Verbindlichkeiten durch den Beschenkten wird der steuerpflichtige, rein unentgeltliche Schenkungsanteil massiv reduziert. Was in der Theorie nach einer einfachen Verrechnung klingt, entpuppt sich vor dem Finanzamt jedoch als hochkomplexe Wertermittlungsaufgabe. Die Steuerbehörden bewerten den übertragenen Grundbesitz standardmäßig über pauschalierte Massenverfahren des Bewertungsgesetzes (BewG) am Markt vorbei und setzen den Wert systematisch zu hoch an. Ein nach aktuellen ImmoWertV-Standards erstelltes Verkehrswertgutachten ist der einzig rechtssichere Weg, um den realen, niedrigeren Marktwert nach Paragraf 198 BewG nachzuweisen und die Schenkungssteuer legal zu minimieren.