
Finanzamt-Wertermittlung kontern: Warum die „Massenschätzung“ oft zu hoch greift
Die pauschale Massenschätzung der Finanzämter zur Feststellung des Grundbesitzwerts greift systematisch zu hoch. Da die Steuerbehörden Immobilien rein formularbasiert nach dem Bewertungsgesetz (BewG) bewerten, bleiben wertmindernde Faktoren wie individueller Sanierungsstau, Bauschäden oder grundbuchliche Belastungen vollkommen unberücksichtigt. Um sich vor einer ungerechtfertigt hohen Erbschafts- oder Schenkungssteuer zu schützen, stellt das Gesetz Eigentümern mit dem § 198 BewG ein wirksames Werkzeug bereit. Ein nach den aktuellen ImmoWertV-Standards erstelltes Verkehrswertgutachten ist das einzige rechtssichere Instrument, um die behördliche Schätzung auszuhebeln und den realen, niedrigeren Marktwert zu beweisen.