
Bauschäden und Baumängel: Fachgerechte Bewertung und Abschläge im Verkehrswertgutachten
Ein Baumangel entstand von Anfang an fehlerhaft, ein Bauschaden erst nachträglich durch Alterung oder äußere Einflüsse – rechtlich ein feiner, aber wichtiger Unterschied. Ist das defekte Bauteil ohnehin am Ende seiner Lebensdauer, entfällt beim Gutachter sogar der übliche Abzug „Neu für Alt“, was die volle Sanierungssumme als Wertminderung durchschlagen lässt.