
Das Ertragswertverfahren: Renditeobjekte und Mehrfamilienhäuser richtig bewerten
Seit dem Jahressteuergesetz 2022/2023 arbeitet das Finanzamt mit abgesenkten, typisierten Liegenschaftszinssätzen: Eine Absenkung von 5,0 auf 3,5 Prozent lässt den Vervielfältiger um rund 24 Prozent steigen – rein rechnerisch, ohne dass sich am Gebäude etwas ändert. Ein Gutachten leitet den Zinssatz stattdessen aus realen Marktdaten des Gutachterausschusses ab und kann so eine deutlich niedrigere Bemessungsgrundlage nachweisen.