Immobiliengutachten Neuss

Wir sagen Ihnen neutral und gerichtsfest, was Ihre Immobilie wert ist. Wir sind Ihr zuverlässiger Ansprechpartner für Immobiliengutachten in Neuss, Grevenbroich, Mönchengladbach und Umgebung.

Baugutachten Mönchengladbach

In einem unverbindlichen Beratungsgespräch ermitteln wir Ihren Bedarf und empfehlen Ihnen die passende Gutachtenart zum Festpreis. Wir sind Ihr zertifizierter Baugutachter in Mönchengladbach, Neuss und Grevenbroich.

Kundenbewertungen

MV Immobilienbewertung

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MV Immobilienbewertung

Die MV Immobiliengutachter bewerten Ihre Immobilien rund um Neuss, Mönchengladbach und Grevenbroich. MV Immobilien ist ihr professioneller Partner in den Bereichen Kurzgutachten, Baugutachten, Verkehrswertgutachten, Kaufberatung und Wohnraumvermessung.

Kontaktieren Sie uns gerne über das Kontaktformular und fragen Sie unsere Leistungen unverbindlich an.

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Ihre Vorteile

Schnelle Bearbeitung

Schnelle Bearbeitung Ihres Gutachtens und Besichtigung auch am Wochenende möglich

Großes Netzwerk

Kooperationen mit Partnerbüros für bundesweite Abdeckung und regionale Nähe.

Gesetzeskonform

Anerkannt vor Gericht, beim Finanzamt, bei Banken und Versicherungen

Festpreis

Transparente Preise. Keine versteckten Kosten. Alles inklusive.

Kompetent

Ihr Wertgutachten wird von zertifizierten Sachverständigern erstellt.

Kurzgutachten

Baugutachten Neuss

Ein Kurzgutachten (Wertermittlung in Anlehnung an § 194 BauGB) befasst sich im Wesentlichen mit der reinen Wertermittlung.
Auf erläuternde Teile wird weitgehend verzichtet. Das Kurzgutachten wird daher ausschließlich für außergerichtliche Zwecke im Rahmen der Klärung der Vermögenswerte sowie für übliche Immobilien ohne rechtliche Besonderheiten wie zum Beispiel Rechte & Belastungen vorgenommen.

Kompaktgutachten

Beim Kompaktgutachten (Verkehrswertermittlung i.S.d. § 194 BauGB) werden die einzelnen Berechnungsschritte und Bewertungsansätze hergeleitet und ausführlich beschrieben. Neben einer kurzen Objekt- und Lagebeschreibung wird zudem auf die rechtlichen Gegebenheiten eingegangen. Das Kompaktgutachten kommt in seinen Beschreibungen und Ausführungen dem Verkehrswertgutachten sehr nahe. Die Vorlage beim Finanzamt oder die Verwendung vor Gericht ist daher in Einzelfällen möglich.

Wir sind Ihr Baugutachter in Neuss, Mönchengladbach und Grevenbroich.

Verkehrswertgutachten

Ein Langgutachten (Marktwertgutachten) wird im Normalfall immer dann beauftragt, wenn Eigentümer, Käufer, Erbe, Kreditinstitute oder andere Beteiligte eine verlässliche und objektive Einschätzung des Grundstücks- und Immobilienwertes benötigen. Zur Verkehrswertermittlung sind diverse Gesetze, Verordnungen und Richtlinien einzuhalten wie Baugesetzbuch (BauGB), Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) oder die Landesbauordnung. Mit dieser Form der Wertermittlung werden neben unbebauten Grundstücken und sämtlichen Immobilienarten auch Rechte & Belastungen an Grundstücken und Bewertungssonderfälle bewertet. Die aktuelle, höchstrichterliche Rechtssprechung ist darüber hinaus zu beachten und umzusetzen. Unsere Verkehrswertgutachten werden durch Gerichte und Finanzbehörden anerkannt. Wir sind Ihr Baugutachter in Neuss, Mönchengladbach und Dormagen.

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Kaufberatung

Beim Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung stehen Sie gerade in der heutigen Zeit unter enormen Zeitdruck bezüglich der Kaufentscheidung. Dadurch können Sie schwerwiegende Fehler machen, indem sie die Bausubstanz , den energetischen Zustand und den Sanierungsbedarf falsch einschätzen bzw. Mängel nicht erkennen. 

Bei einer Kaufberatung begehen sie zusammen mit einem Sachverständigen die Immobilie, die sie erwerben möchten. Bei dieser Besichtigung weißt er sie auf Mängel hin, die Sie eventuell noch nicht gesehen habe, denn oft sind es Kleinigkeiten die auf größere Mängel wie Feuchtigkeit oder eine mangelhafte Abdichtung hinweisen.

Außerdem kann der Sachverständige ihre Fragen bezüglich Sanierungs- und Umbaumaßnahmen beantworten und die Kosten dafür grob schätzen. 

Zum Abschluss der Hauskaufberatung findet eine Besprechung statt in der ihnen der Sachverständige die Fakten zu der Immobilie noch einmal in Ruhe erläutert. 

Wohnraumvermessung

Wohnflächenberechnung für Standardimmobilien

Wohnraumvermessung – Jetzt zählt jeder Quadratmeter

Wer eine Immobilie kauft, mietet oder vermietet sollte die Flächenangaben prüfen – denn die Wohnfläche bzw. Gewerbefläche ist oft größer angegeben als tatsächlich vorhanden. Gerade bei Verkauf und Vermietung spielt die Flächenangabe eine große Rolle, da sich der Kaufpreis/ Miete nach der Größe misst.

 

Warum sich die Überprüfung der Wohnflächenangabe lohnt
Überprüfung von Flächenangaben kann sich lohnen. Nach einer repräsentativen Studie sind bei 80% aller Mietverträge die Wohnfläche bzw. Gewerbefläche größer angegeben. Ist anhand meines Ergebnisses die Wohnung tatsächlich kleiner als im Mietvertrag, können die Betriebskosten (wenn diese nach Wohnfläche auf die Mieter verteilt sind) neu berechnet werden. Ebenso können dann die aktuellen Mietzahlungen und die Zahlungen aus den vergangenen Jahren neu berechnet werden.

 

Haben Sie eine falsche Flächenangabe im Mietvertrag ? 

Ich als Bausachverständiger unterstütze Sie  mit einer stichfesten Wohnraumvermessung gemäß der Wohnflächenverordnung. Als unabhängiger Baugutachter kann ich mit Präzisionsmessgeräten die tatsächlichen Flächengrößen von Wohn-, Nutz- sowie Verkehrsflächen auf den Quadratzentimeter genau ermitteln.

Erforderliche Informationen :

Folgende Unterlagen und  sollten dem Bausachverständigen unentgeltlich bis spätestens zum Ortstermin zur Verfügung gestellt werden:

• Pläne zum Objekt (Grundriss, Schnitt, Ansichten)
• Ältere Wohn- und Nutzflächenberechnung (falls vorhanden)

Immobiliengutachten, Immobilienbewertung und Baugutachten Mönchengladbach

In 3 Schritten zu Ihrem persönlichen Wertgutachten

Erstgespräch

Ortstermin

Wertgutachten

Immobiliengutachter Mönchengladbach

Über Uns

Wir sind eine Kooperationsgemeinschaft bestehend aus freiberuflichen Bausachverständigen und weiteren Experten aus der Immobilienbranche. Unsere Sachverständigen sind nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert und nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil, sodass wir höchsten Qualitätsansprüchen gerecht werden. Unsere Gutachten sind daher bei Gerichten, Finanzämtern und Kreditinstituten anerkannt.

Schwerpunkte

Unser Team

murat vural
Dipl.-Ing. Murat Vural

Inhaber, Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Weitere Kooperationen bestehen mit folgenden Organisationen. 

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B.A. Dennis Adam
Experte für Vermarktung, Vertrieb und Vertragsrecht
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Dipl.-Ing. Silke Reinecke
Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
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Dipl.-Ing. Volker Siebert
Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
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Elena Moran
Buchhaltung
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Laura Beier M.Sc.
Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
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Tam Nguyen M.Sc.
Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Neulich durchgeführte Immobilienbewertungen

Häufig gestellte Fragen

Der Unterschied liegt im Umfang. Das Langgutachten umfasst ca. 50 Seiten und das Kurzgutachten 25 Seiten.

Beim Verkehrswertgutachten werden die Beschreibung und die Berechnung ausführlicher dargestellt. Darüber hinaus werden behördliche Auskünfte eingeholt. Somit ist das Verkehrswertgutachten gerichtsbeständig und anerkannt bei Finanzämtern und Versicherungen.

Beim Kurzgutachten wird auf ausführliche Beschreibungen verzichtet. Der errechnete Verkehrswert ist jedoch bei beiden Verfahren identisch, da die gleichen Formeln verwendet werden.

Ja, das geht. Dazu werden die Beschreibungen zum Objekt und zur Berechnung ausführlicher dargestellt und die erforderlichen behördlichen Auskünfte eingeholt und an das Gutachten angehängt. Hinsichtlich der Kosten zahlen Sie in diesem Fall lediglich die Differenz zwischen Verkehrswertgutachten und Kurzgutachten.

Ein Kurzgutachten ist meistens dann ausreichend, wenn es um außergerichtliche Angelegenheiten geht. D.h, wenn es lediglich darum geht, den Hauswert Ihrer Immobilie in Erfahrung zu bringen. Wenn Sie beispielsweise neugierig sind und wissen möchten, wieviel Ihre Immobilie im aktuellen Niedrigzinsumfeld wert ist. Oder wenn Sie mit Ihren Geschwistern ein Haus geerbt haben und einen fairen Marktwert für das Haus erhalten möchten, um den Wert korrekt untereinander aufteilen zu können.

Das Verkehrswertgutachten wird immer dann benötigt, wenn Gerichte, Banken, Finanzämter und Versicherungen involviert sind. Sie haben beispielsweise ein Haus geerbt und müssen die Erbschaftssteuer für das geerbte Haus ans Finanzamt zahlen.

Erfahrungsgemäß bewertet das Finanzamt Ihr Haus sehr „optimistisch“, orientiert sich also immer an den oberen Werten in der Werteskala.

Beim Verkehrswertgutachten bei MV Immobilien erfolgt eine ausführliche Besichtigung des Objektes und Besprechung mit Ihnen, so dass als Ergebnis ein realistischer Verkehrswert ermittelt wird, der zu 99% unter dem vom Finanzamt ermittelten Verkehrswert ist.

Die Vollmacht benötigen wir, um Ihnen Arbeit abzunehmen. Wir fordern in Ihrem Namen alle erforderlichen Unterlagen an wie z.B.:

  • Grundbuchauszug
  • Bauakte
  • Auskunft aus Baulastenverzeichnis
  • Auskunft aus Altlastenkataster
  • Auskünfte zur Erschließungssituation
  • Anliegerbescheinigung, Wohnungsbindung
  • Auskünfte zu evtl. Berg- oder Kriegsschäden
  • Auskünfte zur bauordnungsrechtlichen Situation usw.
  • Auskünfte zum Bodenrichtwert
  • Kaufpreissammlungen usw.

Wenn alle Unterlagen wie Grundbuchauszug und Pläne zum Haus bereitgestellt werden können vom Kunden, dauert es maximal zwei Wochen. In sehr dringenden Fällen auch schneller. In einem sehr dringenden Fall z.B. (alle Unterlagen vom Kunden wurden bereitgestellt) konnte das Gutachten am nächsten Tag als pdf-Datei übermittelt werden. Die ausgedruckte Version kam einige Tage später an.

Die Bearbeitungszeit beim Verkehrswertgutachten richtet sich nach den Bearbeitungszeiten der zuständigen Behörden. In der Regel erhalten wir unsere Auskünfte in 2-4 Wochen. Die schriftliche Abhandlung ist in der Regel eher fertig, so dass nach Erhalt der behördlichen Auskünfte das Gutachten finalisiert werden kann.

Ja. Der Bodenwert wird im Wertgutachten gesondert berechnet, so dass Sie genau wissen, wieviel Ihr Boden wert ist. Bei Übergroßen Grundstücken mit Übertiefe erfolgt in der Regel eine Unterteilung in Bauland und Hinterland bzw. Gartenland, wobei beim Hinterland nur 15-30% des Bodenrichtwerts des Baulands angesetzt werden. Sollte jedoch eine Grundstücksteilung möglich sein, kann auch für das gesamte Grundstück der Bodenrichtwert für Bauland angesetzt werden. Hierzu müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt werden, die wir für Sie prüfen. So muss beispielsweise das geteilte Grundstück an einer Erschließungsstraße liegen oder von dieser erreichbar sein unter Einhaltung von Abstandsflächen zur benachbarten Bebauung.

Kostenlose Hausbewertungen im Internet können sicherlich dazu herangezogen werden, um eine groben Verkehrswert Ihrer Immobilie zu erhalten. Hierbei wird ein durchschnittlicher Wert nach Faustformeln ermittelt, der jedoch mit Vorsicht zu genießen ist. Folgende wichtige Punkte werden hierbei nicht berücksichtigt:

  • keine Beurteilung der Bausubstanz
  • keine Berücksichtigung von Modernisierungen
  • keine Berücksichtigung von besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen
  • keine Berücksichtigung von Bauschäden und Baumängeln
  • keine Berücksichtigung von Erbbaurecht
  • keine Berücksichtigung von Wegerecht
  • keine Berücksichtigung von Bau- oder Altlasten

Nein. Wir sind keine Immobilienmakler und verkaufen daher keine Immobilien. Wir haben uns auf Immobilienbewertungen spezialisiert und sind Fachleute auf diesem Gebiet.

Auf Wunsch können wir Ihnen aber sehr gerne Empfehlungen zu seriösen Maklern geben.

Ja. Sie können Ihren abgeschlossenen Vertrag innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Hierfür reicht ein formloses Schreiben, dass Sie uns als Email, Fax oder per Post zukommen lassen können.

Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des ausgedruckten Gutachtens.

Bevor das Gutachten in die Druckerei geht, schicken wir Ihnen den Entwurf zur Durchsicht. Wenn Sie Fehler, fehlende oder falsch dargestellte Angaben finden, werden diese korrigiert. Erst wenn alle Angaben korrekt und nachvollziehbar sind, wird das Gutachten finalisiert und in die Druckerei geschickt.

Durch unsere Arbeit als Kooperationspartner mit mehreren Sachverständigenbüros sind wir mit mehr als 200 Sachverständigen vernetzt, so dass das gesamte Bundesgebiet abgedeckt wird. Dies erspart und lange Anfahrtswege und eine gute Möglichkeit für Erfahrungsaustausch, da jeder der einzelnen Kollegen andere Schwerpunkte hat. So kommt es auch oft vor, dass ich im Namen der Firma meiner Kooperationspartner unterwegs bin.

Gerne Beraten wir Sie auch zu folgenden Themen

  • Gutachter Haus Kosten
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